Freitag, 28. September 2001

Gemeinsame Definition des Straftatbestandes

Die Länder der Europäischen Union (EU) wollen gemeinsam ihren Kampf gegen den Menschenhandel verstärken. Die Justizminister der EU billigten am Freitag in Brüssel grundsätzlich eine gemeinsame Definition des Straftatbestandes des Menschenhandels und gemeinsame Strafregeln.

Der belgische Justizminister und Ratsvorsitzende Marc Verwilghen begrüßte dies als Durchbruch im Kampf gegen Schlepperbanden.

Damit könnten die EU-Länder ihren Kampf gegen Banden, die durch Zwang und Gewalt Frauen und Kinder in die Prostitution zwingen oder auf anderen Wegen ausbeuten, koordinieren, sagte er. Die Vereinbarung soll bis Mitte Oktober formalisiert werden.

Verwilghen unterstrich , durch die Übereinkunft, würden Gesetzeslücken geschlossen und der Weg für eine engere Zusammenarbeit der Polizei- und Justizbehörden frei gemacht. Derzeit erschwerten unterschiedliche Gesetze noch die grenzüberschreitende Kooperation. Nach Schätzungen der Europäischen Kommission werden rund 500.000 Frauen und Kinder aus dem Ausland durch Schlepperbanden in die EU gebracht. Vielen würden Arbeitsplätze versprochen, doch würden sie nach ihrer Ankunft zur Prostitution gezwungen, sagten EU-Vertreter. Rund 40 Prozent der Betroffenen kämen aus Osteuropa, die übrigen aus Asien, Afrika und Südamerika. Sie würden zu Preisen zwischen 190 und 1900 US-Dollar von den Banden verkauft.

EU-Justizkommissar Antonio Vitorino sagte, er hoffe, dass sich auch die zwölf Kandidatenländer für einen Beitritt zur EU den Regelungen anschlössen. Die EU verhandelt mit zwölf Staaten aus Osteuropa sowie Malta und Zypern über einen Beitritt. Die Justizminister dieser Länder nahmen an dem Treffen in Brüssel teil.

28.9.2001 18:06