Vorsitz soll Bundeskanzler führen

Die Klubchefs der Koalitionsparteien, Andreas Khol (V) und Peter Westenthaler (F), haben am Montag wie angekündigt den Oppositionsparteien ihren Entwurf für die Einrichtung eines Nationalen Sicherheitsrates übermittelt. Den Vorsitz soll der Bundeskanzler führen, seitens der Regierung sollen neben der Vizekanzlerin der Verteidigungs-, der Außen- und der Innenminister - sowie der Justizminister - in dem Rat sein.
Dazu würden nach den Vorstellungen von ÖVP und FPÖ analog zur geltenden Regelung für den Landesverteidigungsrat Parlamentarier kommen.
Jede im Hauptausschuss des Nationalrates vertretene Partei soll nach dieser Regelung zumindest ein Mitglied des Sicherheitsrates stellen können. Dazu würden - aufgeteilt nach dem Stärkeverhältnis der Parteien - sechs weitere Mitglieder kommen. Derzeit würde dies ein Verhältnis von 3 SPÖ - 3 ÖVP - 3 FPÖ - 1 Grüne bedeuten. Einzubinden sind auch Bundesräte, wenn eine Partei mehr als einen Vertreter entsendet.
Beratende Funktion
Beratend sollen dem Gremium der Generalsekretär des Außenamtes, der Generaltruppeninspektor sowie der Generaldirektor für die Öffentliche Sicherheit angehören. Bundeskanzler, Vizekanzler, Außen- und Verteidigungsminister sollen außerdem je einen weiteren Experten aus ihrem Ressort entsenden können. Als "Beobachter" ist zu den Sitzungen des Rates außerdem ein Beamter der Präsidentschaftskanzlei "einzuladen".
Geschäftsführung
Für die "Geschäftsführung" ist nach dem Koalitionsvorschlag im Bundeskanzleramt ein Sekretariat einzurichten. Aufgabe dieses Sekretariates ist es, über "Verbindungsleute" mit den im Sicherheitsrat vertretenen Ministern Kontakt zu halten und die Sitzungen des Rates vorzubereiten. Außerdem sollen die von den Parteien namhaft gemachten Mitglieder über das Sekretariat Informationen einholen können.
Bundeskanzler für Einberufung zuständig
Für die Einberufung des Sicherheitsrates wäre der Bundeskanzler zuständig. Grundsätzlich sollten zwischen zwei Sitzungen nicht mehr als sechs Monate liegen. Zudem sollten die stimmberechtigten Mitglieder - also auch die Parlamentarier - die Einberufung einer Sitzung fordern können, die dann binnen 14 Tagen stattzufinden hätte.
Je nach Notwendigkeit sollten auch "sachlich beteiligte" Bundesminister und Staatssekretäre sowie Landeshauptleute beigezogen werden.
Zur Aufgabe des Nationalen Sicherheitsrates heißt es in Paragraf zwei des Entwurfs der Koalitionsparteien:
"Gegenstand der Beratungen
(1) Der Rat dient der Beratung der Bundesregierung und der einzelnen Bundesminister in allen grundsätzlichen Angelegenheiten der Außen-, Sicherheits- und Verteidigungspolitik, wozu auch die Politiken gemäß Titel V und VI des EU-Vertrages sowie gemäß Titel IV des EG-Vertrages zählen.
(2) Der Rat ist in allen Angelegenheiten der Außen-, Sicherheits- und Verteidigungspolitik zu hören, die nach Ansicht eines stimmberechtigten Mitglieds des Rates von grundsätzlicher Bedeutung sind.
(3) Dem Rat obliegt es, Empfehlungen für Maßnahmen in Angelegenheiten der Außen-, Sicherheits- und Verteidigungspolitik zu erteilen."
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