Mittwoch, 19. September 2001

Bedingte Haftstrafen für "Ultras"

Bei der Begegnung Rapid Wien gegen Sturm Graz am 11. Juli 2001 (Endstand: 3:1) kam es nach dem Fußballmatch im Wiener Hanappistadion zu Tumulten. Die Exekutive sah sich genötigt, eine "Fantrennung" durchzuführen, indem sie eine Polizei-Kette aufzog. Mehrere Anhänger der "Ultras" - besonders eingefleischte Rapid-Anhänger - rannten allerdings gegen die Uniformierten an, so dass mehrere Beamte zu Sturz kamen.

Drei "Ultras" wurden deswegen heute, Mittwoch, im Wiener Landesgericht wegen versuchten Widerstands gegen die Staatsgewalt schuldig gesprochen.

"Eigentlich sollte ich Sie ja dazu verpflichten, sich fünf Sturm-Spiele hintereinander anzuschauen", meinte Richterin Claudia Ortner zu den jungen Männern. Die allesamt 21-Jährigen - ein Kellner, ein Publizistik-Student und ein Angestellter - räumten ein, "verbale Unnötigkeiten" von sich gegeben zu haben. Allerdings hätten sie nie vorgehabt, "etwas gegen die Polizei oder die Steirer zu machen".

Umbau
Tatsächlich dürfte die Stadion-Verwaltung nicht ganz unschuldig an dem Vorfall gewesen sein: Wegen Umbau-Arbeiten konnten die Anhänger der Gast-Mannschaft nicht im an sich dafür vorgesehenen Sektor untergebracht werden. Ungeschickterweise wurden die geschätzten 300 Sturm-Fans unmittelbar neben jenem Häuschen platziert, in dem die "Ultras" nach Spielende ihre Utensilien - Fahnen, Trommeln und Transparente - unterzubringen pflegen.

Verbaler Schlagabtausch
Dass es dann zu einem verbalen steirisch-wienerischen Schlagabtausch kam, wunderte zumindest einen Major der Exekutive nicht. "Es war eine etwas hektische Stimmung. Sie war nicht optimal zu diesem Zeitpunkt", sagte er nun als Zeuge.

"Symbolische Strafe"
Die Richterin verhängte über die Beschuldigten eine "symbolische Strafe, die eine Warnung und gleichzeitig ein Denkzettel sein soll", wie sie meinte: Zwei von ihnen fassten fünf Wochen bedingt aus. Der Dritte bekam zehn Wochen auf Bewährung - im Zuge einer Fahrt nach Graz hatte er sich unter Einfluss von Alkohol dazu hinreißen lassen, die Fassade eines Fußballstadions mit Lackspray zu beschmieren. Er wurde daher auch wegen Sachbeschädigung verurteilt. Sämtliche Strafen sind bereits rechtkräftig.

19.9.2001 12:18