Zu sexuellem Missbrauch, Amtsdelikten v. Beamten..

Drei wesentliche Änderungen im Strafrecht hat die Regierung heute, Dienstag, im Ministerrat beschlossen. Der Strafrahmen für sexuellem Missbrauch von Minderjährigen mit Todesfolge und Vergewaltigung wird von bisher 20 Jahren auf lebenslänglich erhöht. Amtsdelikte bei Beamten können bis zu einer automatischen Beendigung des Dienstverhältnisses führen. Sexuelle Verstümmelung wird künftig generell als schwere Körperverletzung gewertet.
Justizminister Dieter Böhmdorfer (F) meinte, mit der Harmonisierung des Strafrahmens für sexuellen Missbrauch Minderjähriger und Vergewaltigung hätte man ein "Missverhältnis im Strafgesetzbuch beseitigt". Das sei ein lang gehegter Wunsch der Regierung gewesen, der ihm auch aus der Praxis immer wieder nahe gelegt worden sei. Bei den Verschärfungen für die Beamten habe es das gleiche Motiv gegeben. Bisher wurden Beamte nur bei einer Freiheitsstrafe von über einem Jahr vom Dienst suspendiert.
Bei sexuellen Verstümmelungen wie Beschneidungen hätte die Rechtslage bisher oft nicht gegriffen, weil die Taten mit dem Einverständnis der Eltern geschahen, meinte Riess-Passer. Diesen Missstand habe man mit der neuen Regelung beseitigt. Genitalverstümmelungen seien jetzt, egal ob bei Minderjährigen oder bei Erwachsenen, strafbar.
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