Urteil noch nicht rechtskräftig

Schuldspruch wegen fahrlässiger Tötung: Am 14. August 2000 feuerte der Gendarm im Zuge einer Fahndung nach einem flüchtigen Räuber mehrere Schüsse ab. Ein unbeteiligter Motorradfahrer wurde dabei tödlich in den Rücken getroffen. Das Urteil nach zwölfstündiger Verhandlung: Sechs Monate bedingt und eine Geldstrafe.
Friedrich P. (46) wurde zu sechs Monaten bedingter Freiheitsstrafe und einer Geldstrafe von 180 Tagessätzen zu 400 Schilling verurteilt. Er erbat Bedenkzeit, der Staatsanwalt gab keine Erklärung ab.
In der Urteilsbegründung führte Einzelrichter Walter Winalek aus, dass es die von der Verteidigung ins Treffen geführte Notwehrsituation nicht gegeben hatte. P. wäre demnach verpflichtet gewesen, vor dem Waffengebrauch das Umfeld zu kontrollieren. Als mildernd wurde der bisherige Lebenswandel des Beschuldigten bewertet. Als "traurig" bezeichnete Winalek, dass P. keinerlei Schuldeinsicht gezeigt hatte.
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