Sonntag, 16. September 2001

Große Reform "nicht realisierbar"

96 Bezirksgerichte, in denen weniger als zwei Richter mit richterlicher Tätigkeit ausgelastet sind, sollen geschlossen werden, 96 bleiben bestehen. Diesen Kompromissvorschlag zur Gerichtsorganisation hat Justizminister Dieter Böhmdorfer (F) den Landeshauptleuten gemacht.

Von der im Frühjahr vorgestellten großen Umstrukturierung der Gerichtsorganisation auf drei statt vier Ebenen und nur mehr 64 Eingangsgerichte ist der Minister völlig abgegangen: "Das ist nicht realisierbar", erklärte er.

Er habe sich, so Böhmdorfer, dem Argument gebeugt, dass die Landeshauptleute "geschlossene Rechtskreise" - erste und zweite Instanz - im Land behalten möchten. Außerdem wäre die Reduktion von 213 auf 64 Gerichte (Bezirks- und Landesgerichte wären dabei zusammengelegt worden) "vielleicht auch eine zu große Belastung für die Gemeinden", wo doch gleichzeitig über Schließungen von Postämtern, Gendarmerie usw. verhandelt werde. Mit 96 verbleibenden Bezirksgerichten habe man um nur einige weniger als Bezirkshauptmannschaften (99 inkl. der Städte mit eigenem Statut).

Auf das neue Kriterium "zwei Richter" habe man sich nach einem Gespräch mit dem Tiroler LH Wendelin Weingartner (V) auf dessen Vorschlag geeinigt, betonte Böhmdorfer. Darauf, dass nun auch daran, konkret auf die Festlegung "mit richterlicher Tätigkeit ausgelastete" Richter, schon wieder Kritik - aus Vorarlberg - kam, meinte Böhmdorfer: Es gehe nicht an, dass Richter nur deshalb ausgelastet sind, weil sie rechtspflegerische Tätigkeit übernehmen. Rechtspfleger sei ein eigener Beruf.

"Strukturänderung zukunftsorientiert angehen"
Unter die 96 Schließungen will Böhmdorfer allerdings nicht mehr gehen: Man müsse die Strukturänderung "zukunftsorientiert" angehen, weil "solche Reformen kann man nicht alle fünf Jahre machen, da müssen viele Jahre dazwischen liegen". Böhmdorfer hofft, dass die Verhandlungen in den nächsten sechs bis acht Wochen abgeschlossen werden, sei die Gerichts-Neuorganisation doch Teil des Verwaltungsreformpakets. Die Einsparungen beziffert er mit 100 Mill. S. Bei der großen Reform wären es 180 Mill. S gewesen.

Zum Vorstoß der Notare für ein Partnerschaftsregister, das die rechtliche Absicherung von homo- und heterosexuellen Lebensgemeinschaften bringen sollte, meinte Böhmdorfer, eine "Unterwerfung unter Notariatszwang" wäre vielleicht diskussionswürdig. Aber es sei keine Diskussion entstanden - und ein solches Vorhaben stehe auch nicht im Koalitionsübereinkommen. Schon jetzt könnten Lebensgemeinschaften beim Anwalt mit Verträgen formfrei geregelt werden und hätten schon diverse Rechte, bis hin zur gemeinsamen Obsorge für Kinder auch nach der Trennung eines heterosexuellen Paares.

16.9.2001 11:03