Ausfuhrverbot für Lebendtiere gilt bis 30. November

Die Europäische Union verlängert ihre Schutzmaßnahmen gegen Großbritannien im Zusammenhang mit der Maul- und Klauenseuche (MKS). Nach Angaben der EU-Kommission vom Donnerstag gilt das umfassende Ausfuhrverbot für Lebendtiere, die sich mit der hochinfektiösen Krankheit anstecken können, weiter bis zum 30. November.
Gleiches gilt für den Export von Frischfleisch und Frischfleischprodukten sowie Frischmilch und Frischmilchprodukte. Über eine mögliche weitere Verlängerung der Maßnahmen befinden die Veterinärexperten der Union Anfang Oktober.
Der Kampf gegen die jüngste und für den Menschen ungefährliche Maul- und Klauenseuche hat europaweit rund vier Millionen Tiere das Leben gekostet. Nach Kommissions-Angaben wurden in Großbritannien - nur dort grassiert die Krankheit noch immer - bisher mehr als drei Millionen Kühe, Schafe, Schweine und Ziegen im Verlauf der Seuchenbekämpfung geschlachtet.
Die Seuche war außerdem in den Niederlanden, in Frankreich sowie in Irland ausgebrochen. In diesen Ländern konnte sie jedoch durch restriktive Transportverbote und Schlachtungen wieder ausgerottet werden.
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