SPEZIAL: EURO-EINFÜHRUNG AB 1.1.2002

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So sehen die Euro-Scheine aus
·Schüssel droht
"Euro-Preissünder an den Pranger"
EURO-Rechner und
EURO-Quiz
Aktion Scharf: In 30 Tagen müssen die Euro-Preise überall feststehen. AK-Chef Tumpel hat die Jagd auf Preissünder voll eröffnet. Empfehlung an die Konsumenten: Zivilcourage entwickeln. In Ruhe nachrechnen. Sich auch im Lieblingslokal nichts gefallen lassen. Kreative Auspreiser sollten sich deshalb hüten!
Einen Monat vor der hierzulande gesetzlich geregelten doppelten Preisauszeichnung in Euro und Schilling haben Österreichs Konsumentenschützer das Kriegsbeil ausgegraben. Der Kampf gegen Unternehmen, die im Vorfeld der Währungsumstellung ohne Genierer noch einmal kräftig an der Preisschraube drehen, geht in eine heiße Phase. Bis zum 1. Oktober, so ist man bei Arbeiterkammer (AK) und Verein für Konsumenteninformation (VKI) überzeugt, könnten Vertreter von Handel und Dienstleistungssektor noch für den einen oder anderen veritablen Preisschock sorgen. Denn vermeintliche Branchen-Ausrutscher, wie das halbe „Wienerwald“- Grillhendl um 54,35 Schilling (3,95 Euro) oder die „Delka“- Hausschuhe um 521,50 (37,90 Euro) haben mittlerweile ihre Nachahmer gefunden. AK-Boss Herbert Tumpel hat jedenfalls die Nase gestrichen voll: „Die Wirtschaft beweist derzeit nicht gerade Fingerspitzengefühl. Nach oben nivellierte Schilling-Preise, die umgerechnet wunderbar glatte Euro-Beträge ergeben, sind öffentlich nicht zu rechtfertigen.
Preiskontrollore im Vormarsch
Gemeinsam mit den Kollegen vom VKI sind die Konsumentenschützer der AK seit Monaten potenziellen Euro-Preissündern auf der Spur. Ab 1. Oktober werden die Preise auch durch staatliche Kontrollinstanzen überwacht.
Verwaltungsstrafen drohen
Die auf Bezirks- und Länderebene organisierten Preisbehörden überprüfen, ob die Unternehmen die Schilling-Preise korrekt umrechnen. Sollten die staatlichen Preiskontrollore bei ihrer Arbeit auf Preiserhöhungen „in einem ungewöhnlichen Maße“ stoßen, besteht für den vermeintlichen Euro-Preissünder Erklärungsbedarf. Kann der die beanstandete Teuerung nicht ausreichend wirtschaftlich begründen, wird das Unternehmen zunächst einmal verwarnt. Bei nochmaligem Verstoß droht ihm die staatliche Preisregelung. Erst wenn der Preissünder auch diese missachtet, werden Verwaltungsstrafen von bis zu 200.000 Schilling fällig. Es gibt auch Vorschläge von Seiten der SPÖ, notorische Preissünder an den „medialen Pranger“ zu stellen.
Das ist gesetzlich vorgeschrieben
+ Umrechnungskurs. Dieser ist durch eine EU-Verordnung geregelt. Ein Euro sind 13,7603 Schilling. Der umgerechnete Euro-Preis ist auf zwei Kommastellen kaufmännisch zu runden.
+ Preisauszeichnung. Ist im Euro-Währungsangabengesetz (EWAG) festgelegt. Von 1. Oktober 2001 bis 28. Februar 2002 müssen alle Preise in Euro und Schilling angegeben werden.
+ Preiskontrolle. Werden Preiserhöhungen „in einem ungewöhnlichem Maße“ festgestellt, drohen Verwaltungsstrafen bis zu 200.000 Schilling.
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