Donnerstag, 6. September 2001

Experte sieht Unvereinbarkeit bei Haberzettl

Aus der Sicht des Verfassungsexperten Heinz Mayer ist es unvereinbar, dass der Chef der Eisenbahner-Gewerkschaft, Wilhelm Haberzettl (S), in den Verwaltungsrat des Hauptverbandes einzieht. Er sei leitender Funktionär und laufe so in besonderer Weise Gefahr, "Teilinteressen über die allgemeinen Interessen" des Hauptverbandes zu stellen, betonte Mayer.

Die sozialdemokratischen Gewerkschaften bestehen ungeachtet dessen auf der Nominierung Haberzettls. VP- und FP-Vertreter versammelten sich derweil zu einer informellen Sitzung im Hauptverband.

Mayer vertritt damit eine andere Meinung als seine Kollegen, die Verfassungsrechtler Theo Öhlinger und Bernhard Funk. Öhlinger hatte im Auftrag der Bundesarbeitskammer ein Gutachten erstellt, indem er argumentierte, dass ein Ausschluss leitender Funktionäre vom Kontrollorgan Hauptverband "unlogisch, unsachlich und gesetzeswidrig" sei. Auch Funk sah "sehr gravierende verfassungsrechtliche Bedenken" gegen die Unvereinbarkeitsregelung.

Eine solche Gesetzeswidrigkeit kann Mayer nicht sehen, eine Unsachlichkeit einer Unvereinbarkeitsregelung nicht erkennen. Solche Regeln "können sehr wohl Sinn machen", ist er überzeugt. Aber, so der Experte, die Causa sei "sehr kompliziert und schwierig zu durchschauen".

Amtsenthebung gegen Haberzettl
Wie ist die verfahrene Situation zu lösen? Mayer: Der Wirtschaftsminister könnte eine Entsendung durch die Bundesarbeitskammer - diese würde formal Haberzettel in den Verwaltungsrat "entsenden" - "beseitigen", auch gebe es die Möglichkeit einer Amtsenthebung.

Informelles Treffen von ÖVP und FPÖ-Vertreter
Eigentlich hätte am Donnerstag der Verwaltungsrat zu seinem ersten Treffen zusammentreten sollen. Allerdings wurde die Sitzung auf Wunsch von Sozialminister Haupt abgesagt, da man die Rechtsfrage rund um Haberzettl noch endgültig abklären wolle. Zu einem Treffen im Hauptverbands-Gebäude kam es trotzdem, die Vertreter von ÖVP und FPÖ kamen zu einer informellen Begegnung zusammen. Die konstituierende Sitzung ist unverändert für 15. September geplant.

6.9.2001 13:06