Mittwoch, 5. September 2001

Sozialministerium will rechtliche Fragen klären

Die erste Sitzung des Verwaltungsrats des Hauptverbands, die am morgigen Donnerstag stattfinden hätte sollen, ist abgesagt worden. Seitens des Hauptverbandes hieß es, Sozialminister Herbert Haupt (F) wolle zunächst die rechtlichen Fragen im Zusammenhang mit der umstrittenen Unvereinbarkeitsregelung abklären.

Wirtschaftskammer-Generalsekretär Reinhold Mitterlehner erklärte, man müsse nun "das Ganze entwirren".

Man überlege, dass das älteste Mitglied des 14-köpfigen Verwaltungsrats - es dürfte sich um Wilhelm Mohaupt vom ÖVP-Seniorenbund handeln - die für 15. September anberaumte konstitutierende Sitzung einberufen werde. Mitterlehner erklärte, die ursprünglich für morgen anberaumte Sitzung habe schon offiziellen Charakter gehabt. Es wäre auch die Unvereinbarkeitsfrage auf der Tagesordnung gestanden. Insgesamt ist für Mitterlehner die "ganze Geschichte ziemlich eigenartig".

Es gehe nun darum, dass "man gesetzeskonform vorgehen muss". Miterlehner: "Formal läuft das in zwei Richtungen: Wenn nicht bis 15. September von innen heraus die Konstituierung stattfindet, dann ist de facto die Ersatzvornahme durch den Sozialminister fällig. Das muss man sich noch genau anschauen".

Haupt zu Haberzettl:
Was die Nominierung des Eisenbahner-Gewerkschaftschefs Wilhelm Haberzettl in den Verwaltungsrat betrifft - für Sozialminister Haupt ist hier die gesetzliche Regelung übr die Unvereinbarkeit "glasklar" - sagte Wirtschaftskammer-Generalsekretär Reinhold Mitterlehner, bei der Konstituierung könne Haberzettl anwesend sein. Das älteste Mitglied des Verwaltungsrats habe "alle nominierten Mitglieder einzuberufen".

Spätestens bei der Konstitutierung müsse die Unvereinbarkeit festgestellt sein. "Es gibt mehrere Möglichkeiten - entweder wird der Vorschlag (mit Haberzettl, Anm.) zurück gezogen oder die Unvereinbarkeit korrigiert, oder es wird von den jeweiligen entsendenden Organisationen eine entsprechende Ersatznominierung durchgeführt". Haupt könne aber auch sagen, die Arbeiterkammer, die die Entsendung von Haberzettl mache, habe keine gesetzliche Vorgangsweise gewählt, daher solle die AK das klären und eine rechtskonforme Bestellung wählen.

Aus dem Sozialministerium wurde die Absage der morgigen Sitzung bestätigt. Die konstituierende Sitzung am 15. September werde aber, wie vom Gesetz vorgesehen, abgehalten. Wie lange die rechtliche Prüfung der Unvereinbarkeit dauern werde, könne man nicht sagen.

5.9.2001 13:06