Wiedner bleibt Chef der christlichen Postgewerkschaft

Manfred Wiedner (38) stellte in der FCG-Fraktion die Vertrauensfrage. Mehr als 70% stimmten für ihn - also bleibt der Christgewerkschafter Vize-Vorsitzender der Postgewerkschafter. Und das obwohl er widersprüchliche Angaben über sein Gehalt machte. Und angeblich unrechtmäßig 402.000 S Reisegebühren überwiesen bekommen hat.
"Ich bin mir keiner Schuld bewusst", ist Wiedners Standardantwort seit dem Auffliegen der Gagen-Affäre. Der gelernte Koch und Kellner ist seit 1984 Postbediensteter in seinem Geburtsort Hartberg in der Steiermark. Bereits zwei Jahre später begann er seine betriebsrätliche Tätigkeit. Von 1989 bis 1993 war er Vorsitzender der Bezirksgruppe Hartberg in der Post-Gewerkschaft, von 1994 bis 1995 Mitglied des Personalausschusses Post für die Steiermark und ab 1995 Mitglied im Zentralausschuss der Post sowie im Bundesvorstand der Postgewerkschaft. Seit 1999 ist er stellvertetender Vorsitzender der Post-Gewerkschaft. Im Gewerkschaftsbund ist er als stellvertretender Vorsitzender der Kontrollkommission beratendes Mitglied im ÖGB-Bundesvorstand.
Umstritten waren zuletzt Wiedners Angaben, wonach er durch das neue Gehaltsschema sogar weniger Geld verdiene, was angezweifelt wurde. Und natürlich seine kreative Reisekostenabrechnung.
"Nächtigungszimmer", Chauffeur samt Dienstauto
Der Steirer Wiedner war 1995 in den Zentralausschuss - das ist die oberste Personalvertretung der Post - berufen worden. Der Hartberger wollte nicht nach Wien ziehen. Er beantragte ein sogenanntes "Nächtigungszimmer" an seinem Dienstort Wien. Dieses wurde ihm auch im Postzentrum Erdberg zur Verfügung gestellt. Die monatliche Miete dafür beträgt 450 Schilling. Zusätzlich bekam Wiedner bei seiner "Dienstzuweisung" in den Zentralausschuss einen Chauffeur samt Dienstauto.
Stehen Wiedner "Reisekosten" zu?
Laut Reisegebührenverordnung (§ 36 Abs. 1 RGV) müssen Reisekosten innerhalb von sechs Monaten nach Ende der Dienstreise abgerechnet werden. Wird diese Frist nicht eingehalten, erlischt der Anspruch. Wiedner wurde zwischen 1996 und 2000 die Auszahlung der Reisegebühren verweigert.
In einem Streit mit der Unternehmensleitung hat er aber durchgesetzt, dass ihm dieses Geld nachträglich im Dezember 2000 überwiesen wurde. 402.000 Schilling. Und das, obwohl ihm keine Kosten für Reisen entstanden sind (siehe Nächtigungszimmer und dienstauto plus Chauffeur).
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