Montag, 3. September 2001

Pöltl fühlt sich unschuldig

Der steirische Agrarlandesrat Erich Pöltl (V) muss sich voraussichtlich Ende September im Grazer Straflandesgericht verantworten. Ihm wird das Vergehen der Verletzung des Amtsgeheimnisses vorgeworfen.

Der Politiker soll Anfang des Jahres im Zusammenhang mit dem "Schweinemast-Skandal" die Bauern durch eine Presseaussendung vor den Nachschauen der Behörden gewarnt haben. Laut Strafantrag fühlt er sich nicht schuldig.

Der Strafantrag gegen Erich Pöltl
Ankläger Johannes Winklhofer listet in seinem Strafantrag die Geschehnisse vom Jänner dieses Jahres nochmals genau auf: Am 17. Jänner erstattete der Tierschutzverein "Vier Pfoten" Anzeige, da ihrer Meinung nach in 23 Schweinemast-Betriebe mit illegalen Medikamenten arbeiten würden. Noch am gleichen Tag fand eine Dienstbesprechung zwischen Amtstierärzten und Beamten der Fachabteilung für Veterinärwesen statt, bei der beschlossen wurde, am übernächsten Tag Nachschauen durchzuführen. Die Überprüfungen sollten gleichzeitig erfolgen, "um wechselweise Vorwarnungen der Verdächtigen zu verhindern".

Presseaussendung mit Warnung vor Kontrollen
Landesrat Erich Pöltl wurde am nächsten Tag informiert, dass es Kontrollen geben würde. Unmittelbar darauf versendete Pöltl eine Presseaussendung. Im Strafantrag heißt es dazu: "Die Austria Presse Agentur führte daraufhin nur ca. 50 Minuten, nachdem HR Dr. Josef Köfer dem Beschuldigten das der Amtsverschwiegenheit unterliegende Ergebnis der außerordentlichen Dienstbesprechung zur Kenntnis gebracht hatte, anhand der vom Beschuldigten veranlassten Presseinformation eine Aussendung an die mit ihr verbundenen Medien durch". Der Beschuldigte sei sich bewusst gewesen, "dass über die Austria Presse Agentur binnen kurzer Zeit Rundfunk und Zeitungen im gesamten Bundesgebiet diese seiner Amtsverschwiegenheit unterliegenden Information zur weiteren Verbreitung erhalten würden", heißt es weiter.

Auch im Radio wurde die Meldung eine Stunde später gebracht, am nächsten Tag stand in allen Grazer Zeitungen, dass es Überprüfungen geben würde. Das war am 19. Jänner, also genau jener Tag, wo die Kontrollen stattfinden hätten sollen. "Der Beschuldigte hielt es zumindest ernstlich für möglich, dass dadurch auch jene - ihm weder dem Namen noch der Adresse nach bekannt gewordenen - zur Anzeige gebrachten Landwirte und allenfalls auch Lieferanten der illegalen Tierarzneimittel vorgewarnt werden könnten, fand sich jedoch damit ab", formulierte es der Ankläger.

3.9.2001 11:27