Das Gesetz wird nicht geändert

"Ein menschlicher Felher", der keine Gesetzes-Änderung notwendig macht: So reagiert Minister Böhmdorfer auf den folgenschweren Justiz-Irrtum in Graz. Er werde auch Konsequenzen gegen den betroffenen Richter nicht via Medien verkünden. Ein ehemaliger Zuhälter, der unter Mordverdacht steht, wurde überraschend freigelassen. Grund für die Enthaftung: Ein Fehler des U-Richters.
"Der peinlichste Fehler, der bei uns im Haus jemals passiert ist: Überall, wo Menschen arbeiten, passieren grundsätzlich Fehler, wobei das ein gravierender Fehler ist, der allerdings auch letztlich nicht ausgeschlossen werden kann", so Gerichtssprecher Helmut Krischan.
Der brutale Mord im oststeirischen Rotlichtmilieu erschütterte im Jänner die Steiermark. Ohne Vorwarnung wurden damals der Besitzer eines Nachtclubs und ein Kellner niedergeschossen. Der Besitzer überlebte schwer verletzt, der Kellner starb. Der mutmaßliche Täter wurde wenige Stunden später festgenommen - die Beweislage gegen ihn ist nach wie vor erdrückend.
Nach acht Monaten Untersuchungshaft hätte der zuständige Richter nun allerdings eine Haftverlängerung beantragen müssen. Darauf wurde aber vergessen.
Während der Zuhälter jetzt die Freiheit genießt, sind dem Gericht die Hände gebunden. Nur wenn der Mordverdächtige vor seinem Prozess, der noch im Herbst stattfinden soll, straffällig wird, kann er neuerlich verhaftet werden.
Andernfalls wird der 46-Jährige als freier Mann zur Verhandlung kommen, was eine Premiere in der steirischen Rechtsgeschichte wäre. Bis jetzt sind die Angeklagten in einem Mordprozess nämlich nur durch die Gefängnistür und nicht durch den Haupteingang des Gerichts zu ihrem Prozess gekommen.
Justizminister Böhmdorfer: "Werde Konsequenzen nicht via Medien verkünden"
In einem ersten Medien-Interview äußerte sich Justizminister Dieter Böhmdorfer zum Justiz-Skandal in Graz. Er meinte, er werde zu etwaigen Konsequenzen für den betreffenden Untersuchungsrichter nicht über die Medien Stellung nehmen. Es sei eine Frage der richterlichen Selbstverwaltung. Allerdings gäbe es sicher ein Möglichkeit, in Zukunft derartige Fehler zu verhindern.
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