Dienstag, 28. August 2001

Deutscher Rentner: "Bin unschuldig"

Wer ist schuld? Ihre Meinung!

Spekulation & heftige Diskussion rund um den Unfallhergang. Experten meinen: Eine Sperrlinie hätte das Unglück verhindern können (Unfall-Grafik). Der deutsche Rentner, in dessen Auto Hermann Maier krachte, bekam von seiner Versicherung einen Maulkorb umgehängt.

Der 73-Jährige Unfallfahrer Wolfgang S. - der Urlaub in Salzburg war übrigens ein Geschenk - ist nach München zurückgekehrt. Offiziell darf der Witwer und Vater von drei Kindern keine Stellungnahme abgeben. Das verlangt seine Versicherung. Deswegen sind vom Mercedes-Fahrer auch nur wenige Wortfetzen bekannt: "Ich fühle mich unschuldig. Und habe jetzt solche Schwierigkeiten, weil ein Prominenter beteiligt ist. Ich bin doch nur ein kleines Licht. Ich will in Ruhe gealssen werden", meinte er, vor seinem Haus auf den Crash angesprochen. Zum Unfallhergang sagte er deswegen nur kurz: "Ich habe in den Rückspiegel geschaut - plötzlich war er da..."

Kritik an Beschilderung
"Die Unfallkreuzung in Radstadt ist zweifelsfrei mit zu wenig Informationen für die Verkehrsteilnehmer ausgestattet", meinen Experten vom ARBÖ. Natürlich hätte der 73-jährige PKW-Lenker vor dem Abbiegen auf den Folgeverkehr - besonders auf Motorradfahrer - achten müssen. Trotzdem müssen solche Kreuzungen entschärft werden. Zusätzlich zu Abbiegeverboten können Sperrlinien helfen, die Sicherheit zu erhöhen. Auch Überholverbote sollten an derartig unübersichtlichen Stellen eingeführt werden, fordert der ARBÖ.

Maier mit 80 km/h unterwegs
Zur Zeit des Unfalls war starker Verkehr, "es gab Kolonnen aus Schladming und aus Obertauern kommend, die zwischen 30 und 50 km/h schnell waren", berichtet der stellvertretende Postenkommandant der Gendarmerie Radstadt, Josef Hessenberger. "So weit wir bisher feststellen konnten, hat Hermann Maier mit einer Geschwindigkeit von rund 80 km/h (das wäre auch das Tempolimit an dieser Stelle, Anm.), vielleicht etwas darunter oder darüber, drei Autos überholt, dann ist der Deutsche nach links abgebogen, damit hat er nicht rechnen können. Das es sich mit dem Bremsen nicht ausgeht, hat er bald erkannt, aber auch das Ausweichen ist sich nicht mehr ausgegangen." Maier hat dann den Kotflügel des Mercedes touchiert und wurde über die Straße geschleudert.

Schuldfrage schwer zu klären
Kein Urteil kann Hessenberger über die Schuldfrage abgeben. "Damit beschäftigt sich die Bezirks-Staatsanwaltschaft und das Bezirksgericht", erklärte er. "Auf den ersten Blick scheint die Schuld aber klar zu sein. Aber es gibt einige interessante Fragen", erklärt der Gendarmerie-Beamte. Die Klärung der Schuldfrage könnte auch deshalb schwierig werden, weil die Kreuzungs-Situation am Unfallort sehr komplex ist.

Fest steht, dass der Deutsche Pensionist Wolfgang S. aus Riemerling in Bayern in Richtung Schladming fahren wollte, sich aber verfahren hatte und deshalb - wie Maier - in Richtung Altenmarkt unterwegs war. Dann bog er rechts nach Radstadt ab, drehte aber sofort wieder - quer über eine Sperrlinie - um und fuhr wieder auf die Hauptstraße. Wo er - etwa 20 Meter später - nach links abbiegen wollte, um wieder auf die Fahrbahn in Richtung Schladming zu kommen.

Hat das Links-Abbiege-Verbot gegolten?
Zu klären bleibt deshalb, ob das Rechts-Abbiege-Gebot auch noch für die Stelle gelte, an der der Deutsche dann links abbiegen wollte." Denn zwischen der Kreuzung mit dem Rechts- Abbiege-Gebot und der Stelle, an der der Deutsche Tourist, der wieder in Richtung Deutschland gefahren ist, nach links abbiegen wollte, liegen rund 20 Meter.

28.8.2001 18:13