Vorteil: Freie Arztwahl auch in öffentlichen Spitälern

Primarärzte könnten bald ihre Privilegien verlieren. Ärztekammer und Zusatzversicherungen haben sich auf einen entsprechenden Gesetzesvorschlag geeinigt.
Danach kann in Spitälern künftig der behandelnde Arzt seine Leistung in Rechnung stellen. Derzeit stellt immer der Primar die Rechnung.
Die neue Regelung sieht für alle 2,7 Millionen Österreicher mit Zusatzversicherung auch vor, dass sie sich in Zukunft auch in öffentlichen Krankenhäusern ihren Arzt frei auswählen können.
Profitieren könnten aber auch alle anderen Patienten: Der Anreiz für Spitzenärzte in öffentlichen Spitälern zu bleiben, ist nun ungleich größer.
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