Bures: Neuregelung soll inhaltlich geprüft werden

Die SPÖ bringt heute, Mittwoch, die angekündigte Klage gegen die Ambulanzgebühren beim Verfassungsgerichtshof (VfGH) ein. Auch die im April beschlossene Neuregelung sei verfassungswidrig. Sie verstoße gegen das Sachlichkeitsgebot und sei gleichheitswidrig, erklärte Bundesgeschäftsführerin Doris Bures im "Morgenjournal".
Schon Anfang April hatte der VfGH die Ambulanzgebühr nach einer SPÖ-Klage aufgehoben, damals aus formalen Gründen. Jetzt möchte die SPÖ die Neuregelung inhaltlich überprüft haben.
Seit April müssen Patienten in Spitalsambulanzen 250 Schilling, mit Überweisung vom Arzt 150 S zahlen. Mangelnde Sachlichkeit sieht Bures, weil die Ambulanzgebühr von der Regierung damit begründet wurde, dass die Patienten von den Ambulatorien hin zu den niedergelassenen Ärzte gelenkt werden sollen. Dies sei nicht eingetreten, die Zahl der Spitalsambulatorien-Patienten sei seit April nicht gesunken.
Außerdem sei nicht nachvollziehbar, warum man auch mit Überweisung 150 S zahlen muss, auch wenn der Arzt festgestellt hat, dass er die nötige medizinische Leistung nicht erbringen kann.
Ausnahmeregelungen sind Gleichheitswidrig
Gleichheitswidrigkeit stellte Bures im Zusammenhang mit den Ausnahmeregelungen fest: Es sei nicht einzusehen, dass Kinder und Studenten ausgenommen seien, Lehrlinge aber nicht. Ebenso seien bestimmte Patientengruppen - wie Dialyse- und Chemotherapie-Patienten - ausgenommen, nicht aber chronische Erkrankungen wie Diabetes, Multiple Sklerose oder Aids.
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