Schwere Misshandlungsvorwürfe gegen Wiener Polizei

Wie das Nachrichtenmagazin FORMAT in seiner Montagsausgabe berichtet, hat der Unabhängige Verwaltungssenat (UVS) in einem Bescheid dem Opfer eines schweren Polizeiübergriffs Recht gegeben. Vier Polizeibeamte sollen den Mann im Rahmen einer Demonstration vom 22. Februar dieses Jahres umringt und ihn brutal zu Boden gestoßen haben.
Dann schlugen sie mit den Schlagstöcken auf Oberkörper und Beine. Später soll einer der Polizisten dem Mann seine Haube vom Kopf genommen und einen 30cm langen Haarzopf mit einem Messer abgeschnitten haben.
Jener Mann, dem die Polizei den Zopf abschnitt, beschwerte sich beim Unabhängigen Verwaltungssenat (UVS) und bekam nun Recht. In einem aufsehenerregenden Urteil (02/13/3434/-2001/4) vom 30. Juli dieses Jahres wirft der UVS der Wiener Polizei, die auf eine Stellungnahme verzichtet hatte, schwere Mißhandlungen vor: "Die Rechtswidrigkeit des gegen den Beschwerdeführer gerichteten Vorgehens ergibt sich schon daraus, dass diesem der Zopf abgeschnitten worden ist, was schon der Natur einer derartigen Handlungsweise nach nicht mit einem allenfalls notwendigen Einsatz von Körperkraft gerechtfertigt werden kann, sondern ... an sich ein Demütigungsritual darstellt.
Die Erniedrigung des Beschwerdeführers stellte somit gerade den einzigen Zweck dieser Handlung dar. - Mehr noch: Der UVS fordert in seinem Urteil auch die Gerichte auf, aktiv zu werden: "Schließlich stellt das Abschneiden der Haare nach ständiger Judikatur der Strafgerichte eine Körperverletzung und somit eine gerichtlich strafbare Handlung dar."
Die ausführliche Story lesen Sie im aktuellen FORMAT.
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