Freitag, 17. August 2001

Nach Verbot dann doch zugelassen

Bayern erlaubt Neonazi-Aufmarsch zum Andenken an Rudolf Heß jetzt doch. Der zunächst verbotene Rechtsextremisten-Marsch am Grab des Hitler-Stellvertreters Heß in Wunsiedel im Fichtelgebirge ist vom Bayerischen Verwaltungsgerichtshof genehmigt worden.

Die Richter gaben am Freitag einer Beschwerde gegen die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Bayreuth vom Vortag statt und erklärten, von der Veranstaltung zu Heß' 14. Todestag gehe keine unmittelbare Gefahr für die öffentliche Sicherheit aus. Die Veranstalter erwarteten am Samstag 1.500 Teilnehmer.

Bayreuth verbot zunächst Kundgebung
Bayreuth hatte die Kundgebung verboten und erklärt, eine Veranstaltung, die der Glorifizierung einer Nazi-Symbolfigur dient, falle nicht unter den Grundgesetz-Schutz der Versammlungsfreiheit. Die Ansammlung Hunderter Skinheads hätte zudem eine Gefahr für die Öffentliche Sicherheit und Ordnung in Wunsiedel bedeutet.

"Märtyrer" Rudolf Heß
Heß wird in der rechten Szene als Märtyrer verehrt. Er hatte sich am 17. August 1987 im Alter von 93 Jahren im alliierten Kriegsverbrechergefängnis in Berlin das Leben genommen.

Wegen möglicher Demonstrationen hatte die Polizei landesweit ihre Präsenz verstärkt. In vier Bundesländern tauchten in der Nacht zum Freitag Plakate mit dem Bild des Rechtsextremisten-Idols auf.

In Baden-Württemberg entdeckte die Polizei in der Nacht zum Freitag in insgesamt sieben Orten Heß-Plakate, unter anderem in Karlsruhe, Heidelberg, Schopfheim und im Raum Stuttgart.

In Hannover entfernte die Polizei mehrere Heß-Plakate von Autobahnbrücken. Auch in Nordhessen und Mecklenburg-Vorpommern wurden solche Plakate entdeckt und abgenommen. Über geplante Aufmärsche der rechten Szene war der Polizei zunächst nichts bekannt.

Heß war ein langjähriger Weggefährte Hitlers. 1941 unternahm er einen "Friedensflug" nach England, um einen Separatfrieden auszuhandeln. 1946 wurde er bei den Kriegsverbrecher-Prozessen in Nürnberg zu lebenslanger Haft verurteilt.

17.8.2001 16:00