Exhumierung wurde gerichtlich abgelehnt

Angehörige von US-Bürgern, die im November 2000 bei dem Bergbahnunglück in Kaprun ums Leben gekommen sind, wollen den Elektronik-Konzern Siemens verklagen. Klägeranwalt Ed Fagan schätzt den Streitwert auf mehrere hundert Millionen Dollar. Indessen hat das Landesgericht Salzburg die Exhumierung von Leichenteilen von Kaprun-Opfer abgelehnt.
"Diese Brandkatastrophe wird den Absturz der französischen Concorde als geradezu billig erscheinen lassen", sagte Fagan.
Die Kläger werfen Siemens vor, die verunglückte Bergbahn mit mangelhaften elektrischen Installationen ausgerüstet zu haben. Das elektrische System sei zumindest mitverantwortlich für den Ausbruch des Feuers gewesen, das 155 Menschen tötete, unter ihnen acht Amerikaner. Auch habe die Elektronik versagt, weil sich die Türen der Zugseilbahn nicht öffnen ließen und die Bahnbegleiter nicht mit der Außenwelt kommunizieren konnten. Außerdem sei der Tunnel nicht beleuchtet gewesen.
Ohne diese Fehlleistungen hätten sich viele Opfer retten können, wurde Fagan von der Zeitung zitiert. Brandanfälligkeit und mögliche Rettungsmaßnahmen seien zuvor nie ausreichend getestet worden. Siemens gehöre zu den Hauptverantwortlichen.
Gericht lehnt Exhumierung von Leichenteilen ab
Das Landesgericht Salzburg hat die Exhumierung von Leichenteilen von Opfern des Seilbahnunglücks von Kaprun am Kommunalfriedhof Salzburg abgelehnt. Weder für die Suche nach der Unglücksursache noch für die Identifizierung der 155 Opfer vom 11. November vergangenen Jahres sei eine Exhumierung von Bedeutung, hieß es in der Begründung.
Neuerlicher Anlauf geplant
Jetzt wollen Anwälte einen neuerlichen Anlauf unternehmen und einen Antrag bei der Bezirksverwaltungsbehörde auf Enterdigung stellen, wie der Salzburger Advokat Jürgen Hinterwirth (Kompagnon von Ed Fagan und Michael Witti, Anm.) heute, Donnerstag, bei einem Pressegespräch erklärte.
Die Leichenteile waren im März in einem Kindersarg in einem Sozialgrab auf dem Salzburger Stadtfriedhof bestattet worden. Das Team um Fagan - es vertritt mittlerweile laut Hinterwirth rund 90 Angehörige von Opfern der Katastrophe - wirft den österreichischen Behörden vor, den Angehörigen der Opfer die Toten nicht vollständig übergeben zu haben.
Die Ablehnung des Gerichts "war aus formalen Gründen begründet", doch es gebe gesetzliche Bestimmung, wonach Leichenteile nicht ohne Einverständnis der Angehörigen beigesetzt werden dürfen, betonte Hinterwirth. Viele der Angehörigen wollten diese anonyme Beisetzung nicht. "Ich bin gespannt, was in dem Kindersarg enthalten ist", sagte der Rechtsanwalt. Sollte es zu einer Exhumierung kommen, dann müssten die Kosten dafür die Angehörigen tragen.
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