Montag, 13. August 2001

Nach OGH-Urteil AK will Republik Österreich klagen

Durch das Urteil des Obersten Gerichtshofs zur rückwirkenden Abschaffung der vorzeitigen Alterspension sieht sich die Arbeiterkammer bestätigt. Jetzt will die AK einen Musterprozess gegen die Republik Österreich führen, damit die Betroffenen den ihnen entstandenen wirtschaftlichen Schaden ersetzt bekommen.

Zur Erinnerung: Am 23. Mai 2000 erklärte der Europäische Gerichtshof das unterschiedliche Pensionsalter für Männer und Frauen bei der Frühpension wegen geminderter Arbeitsfähigkeit für rechtswidrig. Erst drei Jahre zuvor war dieses Alter für Männer von 55 auf 57 Jahre angehoben worden. Daraufhin beschloss die Regierung, diese Pensionsform kurzerhand abzuschaffen.

Potientiell Betroffene sollen rasch Anträge einbrich
Die Arbeiterkammer reagierte rasch und riet ihren potentiell betroffenen Mitgliedern, noch rasch einen entsprechenden Antrag einzubringen. Von 24. Mai bis 1. Juni 2000 gingen insgesamt 5388 Anträge ein. Daher versuchte es die Regierung mit einem juristischen Trick, um das Budget zu schonen: Die Anträge wurden per Gesetz umgedeutet in Anträge auf Invaliditätspension - für die wesentlich strengere Anspruchsvoraussetzungen gelten.

OGH: Rückwirkende Abschaffung war unzulässig
Jetzt entschied der OGH: Die rückwirkende Umdeutung ist unzulässig, weil das EU-widrige höhere Pensionsalter bleibt. Die Arbeiterkammer hatte noch weiter gehend argumentiert: Die rückwirkende Abschaffung sei überhaupt unzulässig, zudem sei eine ausreichende Übergangsfrist (fünf Jahre) nötig, wenn es um so weit reichende Eingriffe in das Pensionssystem gehe. Eine Entscheidung darüber soll in den nächsten Monaten fallen.

Allein in Oberösterreich 200 mit ablehnendem Bescheid
Alleine in Oberösterreich vertritt die Arbeiterkammer rund 200 Arbeitnehmer, die in diesem Zusammenhang gegen einen ablehnenden Pensionsbescheid geklagt haben. Ihre Chancen auf Zuerkennung der Erwerbsunfähigkeitspension stehen gut. AK-Präsident Wipplinger: "Wir lassen es nicht zu, wenn der Rechtsstaat verletzt wird. Den Betroffenen muss der ökonomische Schaden zur Gänze ersetzt werden. Daher werden wir einen Musterprozess gegen die Republik Österreich führen. Die Leute sollen nicht nur ihre Pension rückwirkend ab 1. Juni 2000 bekommen, sondern auch entgangene Zinsen oder allfällige Kreditkosten!"

Wermutstropfen dabei: Alle, die ihre Klage zurückgezogen haben, weil ihnen finanziell die Luft ausgegangen ist, schauen durch die Finger.

Für Präsident Wipplinger ist jedenfalls klar. "Was Recht ist, muss Recht bleiben. Deshalb werden wir auch bei den Unfallrenten nicht locker lassen."

13.8.2001 16:54