Montag, 6. August 2001

SPEZIAL: FREIER STROMMARKT AB 1. OKTOBER 2001

Ab 1. Oktober können KonsumentInnen ihren Stromlieferanten frei wählen - und schon jetzt überschlagen sich die Stromfirmen mit ihren Angeboten. Die AK rät: Konsumenten sollen nichts überstürzen und erst dann ihren Vertrag kündigen, wenn sie tatsächlich einen neuen Stromlieferanten haben.

Derzeit sind erst einige wenige Anbieter am Markt. Die AK hat errechnet: Bei einem Wechsel sind Ersparnisse drinnen. Aber: Konsumenten sollen genau rechnen. Denn zum reinen Strompreis kommen noch - wie bereits jetzt schon - verschiedene andere Gebühren (zB Netzkosten, Energieabgabe, Steuer) dazu.

Neu auf der Rechnung werden die Aufschläge für die "stranded costs" und für erneuerbare Energie sein, deren Höhen noch nicht feststehen.

Für Single-Haushalt zahlt sich Umstieg nicht aus
Berechnungen der AK zeigen: Ein Durchschnittshaushalt in Wien kann sich bis zu 330 Schilling im Jahr ersparen, ein Fünf-Personen-Haushalt bis zu 640 Schilling jährlich. Lediglich für einen Single-Haushalt - außer in Niederösterreich - zahlt sich der Wechsel des Stromanbieters nicht aus.

Wenn Konsumenten ihren Stromlieferanten wechseln, ist der bisherige Energieversorger weiterhin zuständig für den Netzbetrieb, dessen Aufrechterhaltung und Wartung. Konsumenten haben also nach wie vor Anspruch auf das gleiche Service bis zum Haus-Verteiler wie schon jetzt, wenn der Strom von wo anders bezogen wird.

Tipps der AK
+ Überstürzen Sie nichts. Kündigen Sie erst Ihren jetzigen Stromanbieter, wenn Sie bereits einen neuen Anbieter haben.

+ Vergleichen Sie mehrere Angebote.

+ Prüfen Sie immer die gesamten Stromkosten samt allen Abgaben, zusätzlichen Kosten und Steuer. Der reine Strompreis im Angebot mag gut klingen, sagt aber nichts über die späteren tatsächlichen Kosten pro Kilowattstunde aus, sagen die AK-Experten. Denn zur Grundgebühr und zum Verbrauchspreis kommen noch verschiedene andere Kosten dazu, wie die Netzgebühr für die Stromlieferung durch den bisherigen Lieferanten, das Entgelt für Messleistungen, sonstige Zuschläge, die Energieabgabe sowie die Umsatzsteuer. Als Vergleichsgrundlage brauchen Konsumenten den Stromverbrauch in Kilowattstunden, der auf der letzten Strom-Jahresabrechnung steht. Neu in der Stromrechnung werden dann noch die Aufschläge für die "stranded costs" (Investitionskosten, die durch die Liberalisierung des Strommarktes in der EU nicht mehr verdient werden können) und für erneuerbare Energien sein. Die Höhe dieser Kosten ist noch nicht festgelegt.

+ Beachten Sie die Vertragsdauer und die Kündigungsfristen.

+ Sind Angebote an Mindest- oder Höchstabnahmemengen geknüpft, fragen Sie nach, was passiert wenn sie die Mengen nicht erreichen bzw überschreiten.

+ Legen Sie den Beginn der Lieferung genau fest, zB 1.10.2001, 12 Uhr.

+ Lassen Sie sich nicht durch Zusatzangebote locken, wie zB Rabatte, geschenkte Kilowattstunden, Bonuspunkte. Konsumenten sollen daher genau durchrechnen, was bei solchen Zusatzangeboten tatsächlich unterm Strich übrig bleibt.

6.8.2001 12:21