SPÖ sieht sich in ihrer Linie bestätigt

Der Oberstegerichtshof hat ein richtungsweisendes Urteil gefällt: Er gab einem 55-Jährigen Recht, der gegen die Ablehnung seiner vorzeitigen Alterspension berufen hat. Die SPÖ sieht sich durch das OGH-Urteil über die Erwerbsunfähigkeitspensionen in ihrer Argumentationslinie bestätigt.
SP-Bundesgeschäftsführerin Doris Bures erklärte am Samstag, es handle sich um einen weiteren unüberlegten Gesetzesbeschluss der blau-schwarzen Koalition, der nun vom Gericht aufgehoben worden sei. Der Oberste Gerichtshof hat entschieden, dass ein Oberösterreicher zu Recht im Vorjahr die Erwerbsunfähigkeitspension beantragt hat. Bei rund 2.500 Fällen könnte ähnlich entschieden werden.
Bures meinte, die Regierung habe generell Vorbehalte von Fachleuten sowie der Opposition "einfach vom Tisch gewischt" und nachträglich sei die Aufhebung durch die Gerichte erfolgt. Dabei verwies sie auch auf die vom Verfassungsgerichtshof aufgehobenen und von der Regierung erneut beschlossenen Regelungen zu den Unfallrenten und Ambulanzgebühren. Diesbezügliche von der SPÖ eingebrachte Klagen sind beim Verfassungsgerichtshof anhängig.
Ein Urteil des Obersten Gerichtshofes (OGH) könnte tausenden Österreichern, vorwiegend Männern, den Weg in die - eigentlich bereits per 1. Juli 2000 abgeschaffte - vorzeitige Alterspension wegen geminderter Arbeitsfähigkeit ebnen. Der OGH hat bereits Ende Juni entschieden, dass der Antrag eines damals 55-jährigen Oberösterreichers auf Zuerkennung einer vorzeitigen Alterspension wegen geminderter Erwerbsfähigkeit zulässig ist. Die Regierung wollte derartige Fälle per Sonderregelung verhindern.
Der EuGH hatte im Vorjahr entschieden, dass das unterschiedliche Anfallsalter bei der vorzeitigen Pension wegen geminderter Arbeitsfähigkeit - für Männer 57 und für Frauen 55 Jahre - EU-rechtswidrig ist. Sofort nachdem die Entscheidung vom 23. Mai 2000 bekannt war, haben fast 5.400 Personen einen Antrag auf diese Pensionsart gestellt. Dass dies zu 92 Prozent Männer waren, für die sich wieder eine Chance eröffnet hat, mit 55 auf Grund von Erwerbsunfähigkeit in Pension zu gehen, ist nun für den OGH der Grund, ein Urteil, mit dem einem Oberösterreicher die Pension verweigert wurde, aufzuheben.
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