Verfahren um Erstickungstod des Schubhäftlings

Der Prozess um den Erstickungstod des nigerianischen Schubhäftlings Marcus Omofuma wird "sicher nicht vor Jahresende" über die Bühne gehen. Jene drei Fremdenpolizisten, die den Mann auf seinem Abschiebeflug begleitet hatten, werden sich dabei wegen "Quälen eines Gefangenen mit Todesfolge" zu verantworten haben.
Das sagte Wilhelm Tschuguell, Sprecher des zuständigen Landesgerichtes Korneuburg, am Montag.
Nachdem die Anklage in Rechtskraft erwachsen ist, studiert der zuständige Richter derzeit den umfangreichen Akt. In wenigen Wochen wird er den genauen Verhandlungstermin ausschreiben, wobei er sich noch mit den drei gerichtsmedizinischen Sachverständigen absprechen muss.
Als Zeugen werden auch mehrere Passagiere jenes Fluges nach Sofia auftreten, bei dem am 1. Mai 1999 der nach Darstellung der Beamten widerspenstige Omofuma gefesselt und geknebelt wurde und in weiterer Folge starb. Im Rechtshilfweg wird in nächster Zeit mit den hauptsächlich niederländischen Staatsbürgern abgeklärt, wann sie Zeit haben.
Die Verhandlung werde sich "sicher über mindestens drei Wochen erstrecken", so Tschuguell. "Die Geschichte verdient ein Höchstmaß an Präzision. Es ist dabei ja viel passiert", meinte der Gerichtssprecher.
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