SPEZIAL: HAFT NACH G-8-KRAWALLEN IN GENUA

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"Die Beweislage ist dürftig," sagt der Anwalt der "VolxTheaterKarawane" . Trotzdem dürften die Österreicher noch eine Woche lang in U-Haft sitzen. Bis zu ihrer Haftprüfung. Seit heute arbeitet der parlamentarische U-Ausschuss in Rom. Er soll den Hintergrund der Krawalle beim G-8-Gipfel beleuchten. Schon bald könnte neues Material auf dem Tisch liegen: Fünf weitere Globalisierungs-Gegnerinnen wollen wegen sexueller Belästigung klagen.
Nach Berichten über sexuelle Misshandlungen an Aktivistinnen der "VolxTheaterKarawane" werden nun weitere fünf Globalisierungsgegnerinnen Klagen gegen die Polizei einreichen, wie italienische Medien am Montag berichteten.
Klagen wegen Amtsmissbrauch, Verletzung und sexueller Belästigung
Laut Rechtsanwältin Simonetta Crisci seien die Frauen im Hauptquartier des Dachverbands der pazifistischen Globalisierungsgegner "Genoa Social Forum" (GSF) festgenommen und in die Polizeistation Bolzaneto gebracht worden. Laut den Klagen mehrerer Personen sei die Polizei brutal gegen die Festgenommenen vorgegangen. Die Frauen hätten schwere sexuelle Belästigungen über sich ergehen lassen müssen. Weitere Klagen wurden gegen die Polizei wegen Misshandlungen eingereicht.
Anwältin: "Polizeifunktionäre sahen beim Prügeln zu"
Die Rechtsanwältin: "Ich bin in der Lage, den Richtern ärztliche Befunde vorzulegen, die die Verletzungen meiner Mandanten beweist. Ich erwäge auch Klagen gegen Polizeifunktionäre, die in der Polizeistation anwesend waren. Sie haben nichts unternommen, um die Gewalttätigkeiten gegen die Globalisierungsgegner zu verhindern."
Anwalt der Österreicher: Akten sind nicht nachvollziehbar
Wilfried Embacher über die Aktenführung der Staatsanwaltschaft in Genua: "Nicht nachvollziehbar und unübersichtlich. Ich verstehe nicht, dass die im Bus der 'VolxTheaterKarawane' gefundenen Videos und Aufzeichnungen, die Theateraktivitäten dokumentieren, nicht als Entlastungsbeweise herangezogen werden."
Das italienische Gericht ist zudem nicht auf die Darstellung der Inhaftierten eingegangen, wie aus dem Gerichtsprotokoll hervorgeht. Auch die Tatsache, dass die Gruppe eine Woche vor der Verhaftung in La Spezia bei einem Theaterfestival teilgenommen hatte, ist vor Gericht "in keinster Weise" berücksichtigt worden. Die vor dem G-8-Gipfel in Italien stattgefunden Polizeikontrollen, bei denen die im Bus gefundenen Theaterrequisiten nicht als Waffen eingestuft wurden, "sind nicht als Entlastungsmaterial herangezogen worden", erklärte der Anwalt.
"Die nach dem Gipfel im Bus gefundenen Gegenstände wie schwarze Kleidung und Keulen wurden allerdings von der Staatsanwaltschaft als Hinweise aufgefasst, dass es sich bei den Festgenommen um Mitglieder des 'Schwarzen Blockes' handelt", erklärte Embacher. In Italien wird der "Schwarze Block" als kriminelle Gruppierung eingestuft. Doch nach Darstellung der Staatsanwaltschaft würden Mitglieder des Blockes einzeln in der Menge untertauchen und nicht als Gruppe auftreten.
Festnahme ohne Haftbefehl
Embacher weiter: Die Globalisierungsgegner wären ohne Haftbefehl festgenommen und hätten die ersten 96 Stunden keinen Anwalt sprechen dürfen. Den Inhaftierten wird Vandalismus, Gefährdung der öffentlichen Sicherheit sowie Zugehörigkeit zu einer kriminellen Vereinigung vorgeworfen.
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