Nationalbank-Aktionäre wollen zum Verfassungsgericht

Das neue Notenbankgesetz erregt den Unwillen der Nationalbank-Aktionäre. Der Bund wird nach Ansicht der Bawag erheblich besser behandelt als die anderen Aktionäre. Dagegen will die Bank als größter Privataktionär klagen: "Das Gesetz widerspricht dem Grundsatz des Eigentumsschutzes".
Das Kapital der Notenbank gehört je zur Hälfte dem Bund und privaten Aktionären. Darunter Banken, Versicherungen und Interessenvertretungen.
Der Bund kassiert aber alljährlich den Löwenanteil des Gewinns. Die anderen Aktionäre bekommen streng nach Gesetz wesentlich kleinere Beträgen. Im Jahr 2000 erhielt der Bund inklusive Steuern 21,5 Milliarden Schilling von der Nationalbank. Kleinere Aktionäre mussten sich nur mit der gesetzlich fixierte Höchstdividende von 16,5 Millionen Schilling (zehn Prozent auf das Grundkapital) zufrieden geben.

