Samstag, 4. August 2001

Kein Auszahlungsanspruch bei Selbstkündigung

Die Wirtschaftskammer ist nun doch nicht bereit, einer Auszahlung von Abfertigungsansprüchen bei Selbstkündigung in bestimmten Fällen zuzustimmen. In einer Aussendung bestreitet der stellvertretende Generalsekretär Reinhold Mitterlehner einen Bericht der "Presse", in dem er mit dieser Position zitiert worden war.

Nun stellt er klar: "Eine Auszahlung der Abfertigung bei Selbstkündigung kommt für die Wirtschaft nicht in Frage".

Auf den zweiten wesentlichen Punkt, einen möglichen Beginn der Dienstgeber-Einzahlungen schon nach drei Monaten, geht der Generalsekretär-Stellvertreter in der Aussendung nicht ein. Festgehalten wird lediglich, dass andere Bereiche zur Neuregelung der Abfertigung wie etwa der Beitragssatz Gegenstand von Verhandlungen seien, denen nicht vorgegriffen werde.

4.8.2001 13:05