SPEZIAL: EMBRYONEN

·Geld für Leben?
Das Geschäft mit den Embryonen
·Verbote
Was in Österreich nicht erlaubt ist
Zwei Probleme, eine mögliche Lösung: Wilfried Feichtinger, Experte für künstliche Befruchtungen, ließ dieser Tage mit einem Vorschlag zu überzähligen tiefgefrorenen Embryonen aufhorchen. Seine Idee: Die bei künstlichen Befruchtungen über bleibenden Embryonen könnte man zur Adoption freigeben, statt sie zu vernichten.
Die Methode der künstlichen Befruchtung macht es notwendig, dass immer eine größere Anzahl an Eizellen befruchtet wird und zu Embryonen heranwächst. Einer der Embryonen wird der zukünftigen Mutter schließlich eingepflanzt, der Rest wird in flüssigem Stickstoff gelagert. Nach einem Jahr werden sie vernichtet. Univ.-Prof. Wilfried Feichtiger sieht eine Lösung für dieses ethische Dilemma: "Warum nicht die Embryonen zur Adoption freigeben?"
Auf dem ersten Blick hätte man zwei "Fliegen auf einen Streich" erledigt. Auch der Vorsitzende der Bioethik-Kommission Univ.-Prof. Johannes Huber kann dem einiges abgewinnen: "Die Freigabe von Embryonen zur Adoption sollte zumindest diskutiert werden."
Adoption würde auch neue Probleme aufwerfen
Dennoch ist der Vorschlag nicht Patentlösung. Die Umsetzung würde wieder einige neue ethische wie gesetzliche Probleme schaffen: Wer bestimmt in der Praxis über die Freigabe? Welche Rolle spielen die biologischen Eltern bei der Vergabe zur Adoption und welche die Ärzt. Darüber hinaus ist - im Unterschied zur Samenspende - die Eispende verboten. Die Freigabe der Embryonen zur Adoption würde das bestehende Gesetz ad absurdum führen. Das selbe gilt übrigens auch für die Leihmütterschaft. Auch diese ist in Österreich gesetzlich nicht erlaubt.
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