Freitag, 3. August 2001

Gremium besteht aus 35 Mitgliedern

Heute fällt der Startschuss für die Wahl des ORF-Publikumsrates. Der Publikumsrat ersetzt im neuen ORF die bisherige Hörer- und Sehervertretung.

Das Gremium besteht aus 35 Mitgliedern: 29 Publikumsräte werden von Institutionen ernannt, die andern sechs werden direkt vom Publikum per Fax gewählt.

Neues ORF-Gesetz seit 1. August in Kraft
Das neue ORF-Gesetz trat am Mittwoch (1. August) in Kraft. Dies war der Startschuss für eine umfassende Reform des öffentlich-rechtlichen Senders, die mit 1. Jänner 2002 endgültig wirksam wird. Bereits für September ist die Direktwahl von sechs Mitgliedern des Publikumsrates (derzeit: Hörer- und Sehervertretung) geplant, danach kann sich der neue Stiftungsrat (derzeit: Kuratorium) formieren. Eine Wahl des Generaldirektors ist laut Gesetz noch heuer möglich. Als möglicher Termin wurde der 21. Dezember genannt.

Der ORF ist nun eine Stiftung, die der Allgemeinheit gewidmet ist. Stiftungszweck ist der öffentlich-rechtliche Auftrag. Der Stiftungsrat hat 35 Mitglieder, für Politiker gelten umfangreiche Unvereinbarkeitsklauseln. Die Entsendungsregeln bleiben allerdings unverändert. Rechte und Pflichten der Mitglieder sind an das AG-Recht angelehnt.

Der Generaldirektor wird künftig vom Stiftungsrat mit einfacher Mehrheit - nicht mehr in geheimer, sondern in offener Abstimmung - auf fünf Jahre bestellt. Er verfügt über ein Weisungsrecht und schlägt die Direktoren und Landesdirektoren vor, die ebenfalls vom Stiftungsrat bestellt werden. Eine Abwahl des Generaldirektors ist nur mit Zweidrittelmehrheit möglich.

Im Programmauftrag wird festgeschrieben, dass der ORF im Hauptabendprogramm "in der Regel" anspruchsvolles Programm zu bieten hat. Der ORF hat sich in Inhalt und Auftritt von Kommerziellen zu unterscheiden. Gehörlose und die heimischen Volksgruppen müssen besonders berücksichtigt werden.

Product Placement soll künftig nur in Kinofilmen, Fernsehfilmen, Serien und Sportsendungen möglich sein. Unterbrecherwerbung wird es nur mehr beim Sport geben und dort, wo der ORF keinen Einfluss auf das Programm hat. Printmedien dürfen nur mehr zwei Minuten pro Woche und nur mit ihrem Titel und ihrer Blattlinie im ORF werben. Patronanzen sind weiterhin möglich, die An- und Abmoderation solcher Sendungen müssen jedoch in die allgemeine Werbezeit eingerechnet werden. Werbung für ORF-Radios im Fernsehen und umgekehrt ist - abgesehen von Programmhinweisen - nicht mehr erlaubt.

3.8.2001 08:37