Bei Schnellfahren ist der Schein bald schneller weg

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Rasern und alkoholisierten Lenkern wird es künftig schärfer an den Kragen gehen. Infrastrukturministerin Monika Forstinger schickte nun eine entsprechende Novelle des Führerscheingesetzes in die Begutachtung.
Änderungen soll es vor allem beim Führerscheinentzug nach "Geschwindigkeitsexzessen" geben. Konkret geht es um den Führerscheinentzug bei Tempoüberschreitungen von mehr als 40 km/h im Ortsgebiet und mehr als 50 km/h auf Freilandstraßen. In diesem Fall wird der Schein sofort für 14 Tage ent- und die Raser somit aus dem Verkehr gezogen.
Geschwindigkeitsgrenzen bei L17 fallen
Bei der vorgezogenen Lenkerberechtigung, dem sogenannten L17- Führerschein, sollen die Geschwindigkeitsbeschränkungen von 80 km/h auf Freilandstraßen und 100 km/h auf Autobahnen entfallen. Dadurch werde eine allfällige Behinderung des Verkehrsflusses vermieden und außerdem werde die Möglichkeit geschaffen, das Lenken bei diesen höheren Geschwindigkeiten zu trainieren. Außerdem soll die Kontrolle von Begleitern von Ausbildungsfahrten im Rahmen der L17-Ausbildung auf Alkoholgehalt der Atemluft ermöglicht werden.
Freie Wahl des Prüfungsortes für Fahrschüler
Mit dem neuen Gesetz soll es Fahrschülern weiters möglich gemacht werden, den Ort der Fahrprüfung frei zu wählen. Die zuständige Behörde für die Ausstellung des Führerscheins bleibe zwar weiterhin die Heimatbehörde, allerdings könne diese auf dem Weg der Amtshilfe die Fahrprüfung auch von jener Behörde durchführen lassen, in deren Sprengel der Kandidat die Fahrschule besucht.
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