Privatfernsehen künftig über Antenne

Heute tritt das neue ORF-Gesetz in Kraft. Dies ist der Startschuss für eine umfassende Reform des öffentlich-rechtlichen Senders, die mit 1. Jänner 2002 endgültig wirksam wird.
Bereits für September ist die Direktwahl von sechs Mitgliedern des Publikumsrates (derzeit: Hörer- und Sehervertretung) geplant, danach kann sich der neue Stiftungsrat (derzeit: Kuratorium) formieren. Eine Wahl des Generaldirektors ist laut Gesetz noch heuer möglich. Als möglicher Termin wurde der 21. Dezember genannt.
Der ORF wird eine Stiftung, die der Allgemeinheit gewidmet ist. Stiftungszweck ist der öffentlich-rechtliche Auftrag. Der Stiftungsrat hat 35 Mitglieder, für Politiker gelten umfangreiche Unvereinbarkeitsklauseln. Die Entsendungsregeln bleiben allerdings unverändert. Rechte und Pflichten der Mitglieder sind an das AG-Recht angelehnt. Der Publikumsrat hat ebenfalls 35 Mitglieder, sechs davon werden direkt durch die ORF-Gebührenzahler gewählt.
Der Generaldirektor wird künftig vom Stiftungsrat mit einfacher Mehrheit - nicht mehr in geheimer, sondern in offener Abstimmung - auf fünf Jahre bestellt. Er verfügt über ein Weisungsrecht und schlägt die Direktoren und Landesdirektoren vor, die ebenfalls vom Stiftungsrat bestellt werden. Eine Abwahl des Generaldirektors ist nur mit Zweidrittelmehrheit möglich.
Im Programmauftrag wird festgeschrieben, dass der ORF im Hauptabendprogramm "in der Regel" anspruchsvolles Programm zu bieten hat. Der ORF hat sich in Inhalt und Auftritt von Kommerziellen zu unterscheiden. Gehörlose und die heimischen Volksgruppen müssen besonders berücksichtigt werden.
Product Placement soll künftig nur in Kinofilmen, Fernsehfilmen, Serien und Sportsendungen möglich sein. Unterbrecherwerbung wird es nur mehr beim Sport geben und dort, wo der ORF keinen Einfluss auf das Programm hat. Printmedien dürfen nur mehr zwei Minuten pro Woche und nur mit ihrem Titel und ihrer Blattlinie im ORF werben. Patronanzen sind weiterhin möglich, die An- und Abmoderation solcher Sendungen müssen jedoch in die allgemeine Werbezeit eingerechnet werden. Werbung für ORF-Radios im Fernsehen und umgekehrt ist - abgesehen von Programmhinweisen - nicht mehr erlaubt.
Privatfernsehen künftig über Antenne
Neben dem neuen ORF-Gesetz tritt heute auch das Privatfernsehgesetz in Kraft. Damit wird erstmals terrestrisches, also mit der Antenne empfangbares, Privatfernsehen gesetzlich ermöglicht. Mit der Ausschreibung der Lizenzen wird bis Ende August gerechnet, sie muss binnen vier Wochen nach In-Kraft-Treten des Gesetzes erfolgen.
Insgesamt sollen vier Lizenzen ausgeschrieben werden - eine bundesweite und drei regionale in den Ballungsräumen Wien, Linz und Salzburg. Letztere sollen sich die Frequenzen mit der ORF-Sendung "Bundesland heute" teilen. Die Lizenzen werden von der Medienbehörde KommAustria vergeben. Für den bundesweiten Sender wird die so genannte dritte Frequenzkette - zwei verwendet der ORF für seine beiden TV-Programme - analog vergeben.
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