Freitag, 3. August 2001

PINOCHET - SPEZIAL

Die Anwälte der Kläger haben am Montagabend eine Disziplinarklage gegen die zwei Richter angekündigt, die für die vorläufige Einstellung des Strafverfahrens gegen den früheren chilenischen Diktator Augusto Pinochet wegen dessen Gesundheitszustand gestimmt hatten. Die Beschwerde soll am Donnerstag oder Freitag beim obersten Gerichtshof des Landes eingereicht werden. Auf die Verfahrenseinstellung reagierte die Bevölkerung mit Protestmärschen und Kundgebungen.

Die vorläufige Einstellung des Verfahrens gegen den früheren chilenischen Diktator Augusto Pinochet hat bei Opferns seiner Herrschaft und Menschenrechtsaktivisten heftigen Protest ausgelöst. "Wir wollen Gerechtigkeit", riefen rund tausend Teilnehmer eines Protestmarsches am Montagabend in Santiago de Chile. Auf der zentralen Plaza de Armas lieferten sich einige Pinochet-Gegner Straßenschlachten mit der Polizei.

"Grund zur Enttäuschung"
Der chilenische Präsident Ricardo Lagos räumte ein, dass der Richterspruch für viele "Grund zur Enttäuschung" sei, rief die Bevölkerung jedoch auf, die Entscheidung zu respektieren. Ein Berufungsgericht hatte das Verfahren aufgrund Pinochets angeschlagener Gesundheit am Montag vorerst eingestellt. Opfer-Anwälte kündigten jedoch an, eine Klage vor dem Obersten Gerichtshof zu prüfen.

Der Richterspruch bedeute, dass jemand straflos ausgeht, der äußerst schwere Verbrechen gegen die Menschlichkeit beging, kritisierte der Opfer-Anwalt und Abgeordnete Juan Busto, den Gerichtsentscheid. Opferverbände bezeichneten den Richterspruch als "juristisch nicht haltbar". Die Entscheidung sei auf "politischen Druck" hin gefällt worden, sagte der Anwalt Calros Slepoy, der Pinochet-Opfer in Spanien vertritt, im spanischen Rundfunk.

Die Menschenrechtsorganisation amnesty international bedauerte, dass "die Justizbehörden nach soviel Zeit keine Antwort für die Angehörigen der Opfer" fanden. Die Verteidiger Pinochets feierten die Entscheidung hingegen als "Ende der Feindseligkeiten" gegen den ehemaligen Staatschef. Auch Armeechef Ricardo Izurieta, der Nachfolger Pinochets in diesem Amt, zeigte sich "sehr zufrieden".

Verfahrenseinstellung wegen Verhandlungsunfähigkeit
Das Gericht hatte den 85-jährigen Pinochet aus gesundheitlichen Gründen für verhandlungsunfähig erklärt und das Verfahren gegen ihn vorläufig eingestellt. Pinochet sollte sich für die Verbrechen der so genannten Karawane des Todes vom Oktober 1973 vor Gericht verantworten. Ihm wurde Beihilfe zur Entführung oder Ermordung von mehr als 70 politischen Gegnern vorgeworfen. Während Pinochets Gewaltherrschaft von 1973 bis 1990 wurden 3.000 Menschen getötet oder verschwanden spurlos.

Ob mit dem Urteil der Berufungsrichter das seit mehr als zweieinhalb Jahren dauernde juristische Tauziehen endgültig beendet ist, war zunächst unklar. Da die Ermittlungen zur "Todeskarawane" noch nicht abgeschlossen seien, könnte das Verfahren zu diesem Zeitpunkt noch nicht abgeschlossen werden, sagte der Kläger-Anwalt Eduardo Contreras. Deswegen werde erwogen, das Oberste Gericht anzurufen. Theoretisch wird das Verfahren fortgesetzt, falls sich der Gesundheitszustand Pinochets bessern sollte.

Tränengas gegen Demonstranten
Die Polizei in Santiago ging mit Tränengas und Wasserwerfern gegen die Demonstranten vor, die auf der zentralen Plaza de Armas Busse der Armee mit Steinen bewarfen. Nach Angaben der Polizei wurden zehn Pinochet-Gegner festgenommen.

Ob das seit mehr als zweieinhalb Jahren dauernde juristische Tauziehen um Pinochet damit endgültig ein Ende hat, ist jedoch unter Juristen umstritten. Kläger-Anwalt Eduardo Contreras erwägt, den Fall vor den Obersten Gerichtshof zu bringen. Sein Argument: Im Fall der so genannten Todeskarawane seien die Ermittlungen noch nicht abgeschlossen, das Verfahren könne deshalb nicht eingestellt werden. Zudem verweist Contreras darauf, dass die Morde an über 70 Oppositionellen durch die "Todeskarawane" 1973 nicht die einzigen Verbrechen sind, für die Pinochet zur Rechenschaft gezogen werden könnte. Darüber hinaus sind mehr als 250 Klagen gegen Pinochet anhängig.

Verfahren könnte theoretisch wieder aufgenommen werden
Weiteren Spielraum für juristische Interpretationen bietet die Formulierung der "einstweiligen" Einstellung des Verfahrens. Das chilenische Recht sieht die Einstellung eines Prozesses aus gesundheitlichen Gründen nicht explizit vor. Für den Fall, dass ein Angeklagter während des Verfahrens "geistig verfällt oder verrückt wird", kann laut Strafgesetzbuch der Prozess "vorübergehend ausgesetzt" werden. Das heißt, verbessert sich der Gesundheitszustand des Ex-Diktators wieder, könnte die Strafverfolgung gegen Pinochet wieder aufgenommen werden. Da es aber unwahrscheinlich sei, dass ein 85-Jähriger wieder gesund werde, sei das Verfahren de facto beendet, sagt Opfer-Anwalt Juan Bustos. Sein Kollege Hugo Gutierrez setzt jedoch auf mögliche Belege, dass Pinochet in Wirklichkeit doch verhandlungsfähig ist.

3.8.2001 17:40