Beschränkungen bei Preisnachlässen ersatzlos gestrichen

Für das Einkaufen in Deutschland gelten von heute an neue Spielregeln. Seit der Eröffnung der Geschäfte am Morgen können die Kunden beim Einkauf um den Preis feilschen. Nach fast 70 Jahren sind das alte Rabattgesetz und die Zugabeverordnung weggefallen. In Österreich ist das Rabattgesetz bereits am 1. April 1992 ersatzlos gestrichen worden.
Damit sind die Beschränkungen bei Preisnachlässen bis drei Prozent und Werbegeschenken ersatzlos gestrichen. Der Kunde darf die Preise frei aushandeln. Der Händler darf ihn mit höheren Rabatten und Geschenken locken.
Der Einzelhandel hat grundsätzlich die neuen Regeln begrüßt aber darauf hingewiesen, dass die derzeit geringen Gewinnmargen wenig Spielraum für große Preisnachlässe lassen. Auch beim Sommerschlussverkauf (SSV), der am Montag beginnt, gibt es noch günstigere Schnäppchen. Der Versuch, noch höhere Preisnachlässe auszuhandeln, ist nach Ansicht des Hauptverbands des Deutschen Einzelhandels (HDE) aussichtslos.
Der mittelständische Einzelhandel befürchtet nach dem Wegfall des Rabattgesetzes Benachteiligungen gegenüber umsatzstarken Konkurrenten. Der Bundesverband mittelständische Wirtschaft (BVMW) appellierte an die großen Handelskonzerne, ihre Marktmacht nicht rücksichtslos und wettbewerbswidrig auszunutzen. Sollten Konzerne gegen das Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb verstoßen, ist mit Klagen zu rechnen, warnte der BVMW. Nach dem Rabattgesetz muss nun auch endlich das Ladenschlussgesetz fallen.
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