Freitag, 27. Juli 2001

Zum "Beschäftigen" der Verwaltung

Der Studiengebühren-Boykott ist vorläufig tot - selbst die neue Führung der Österreichischen Hochschülerschaft (ÖH) ruft nun indirekt zur Zahlung der vorgeschriebenen Beiträge auf. Allerdings sehen die Studentenvertreter auf Grund eines "Zahlscheinchaos" massive Gefahren für die Studierenden.

Es sei nicht gewährleistet, dass jene, die ihren Zahlschein einzahlen, auch tatsächlich inskribiert seien. Daher riefen die ÖH-Vorsitzenden Anita Weinberger (Grüne und Alternative StudentInnen) und Andrea Mautz (Verband Sozialistischer StudentInnen) bei einer Medienaktion am Freitag die Studenten auf, beim Ministerium einen Feststellungsbescheid zu beantragen, in dem festgehalten wird, dass ihre Einzahlung als Meldung der Fortsetzung des Studiums gilt.

Konkret bezieht sich die ÖH auf Fälle, in denen Studenten der Technischen Universität Wien Zahlscheine der Universität Wien erhalten haben bzw. in denen gebührenbefreiten ausländischen Studenten Zahlscheine zugeschickt und Österreichern gleichgestellte Studenten aus dem EWR die doppelten Studiengebühren vorgeschrieben wurden. Außerdem kritisieren die Studentenvertreter, dass nur mit dem Originalzahlschein eingezahlt werden darf. So bestehe die Möglichkeit, dass Personen die mit falschen Daten oder Beträgen versehenen Zahlscheine einzahlen. Weiters seien auch technische Fehler bei der Überweisung denkbar.

Daher empfiehlt die ÖH, sofort nach Einzahlung der Gebühren einen Feststellungsbescheid beim Bildungsministerium zu beantragen. Dieser diene dazu, die Fortsetzung des Studiums im Falle von Fehlern bei der Überweisung einzuklagen, da die Bezahlung dann bescheidmäßig festgestellt worden sei. Neben der Sicherheit der Studenten will die ÖH mit dem Aufruf auch die Verwaltung des Ministeriums "beschäftigen".

Das für die Erlangung des Bescheids nötige rechtliche Interesse sollen die Studenten laut ÖH wie folgt begründen: "Auf ein rechtzeitiges Einlangen auf dem vorgesehenen Studienbeitragskonto habe ich keinerlei Einfluss. Auch ist es mir mangels normierten Auskunftsrechts unmöglich, rechtzeitig zu erheben, ob der von mir bezahlte Studienbetrag rechtzeitig einlangte. Im Falle eines nicht rechtzeitigen Einlangens des Studienbeitrags laufe ich Gefahr, von einer rechtzeitigen Meldung des Studiums ausgeschlossen zu sein." Daher sei es unzulässig, die Gefahr des Einlangens der entrichteten Studiengebühr unter der "unverhältnismäßigen Sanktion der Erlöschung der Zulassung für eine Studienrichtung" auf den Studenten zu überwälzen.

27.7.2001 11:35