Mittwoch, 25. Juli 2001

Wien wird vor EuGH klagen

Österreich ist im Streit um die Zahl der Transitfahrten bei der EU-Kommission in Brüssel abgeblitzt. Die EU-Kommission gewährt Österreich keine Reduktion der Ökopunkte für das laufende Jahr 2001.

Die Kommission begründete ihre Entscheidung mit massiven Zweifeln an den von Österreich vorgelegten Transitzahlen für das vorangegangene Jahr 2000. Für die beanstandeten Fälle habe Österreich zudem kein Beweismaterial vorgelegt. Verkehrsministerin Monika Forstinger (F) nannte als "nächsten logischen Schritt" eine Klage vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) wegen Nichteinhaltung des Transitvertrags. Sie bot zugleich aber auch neuerliche Gespräche an, um noch einmal alles auf den Tisch zu legen.

Vorgelegte Statistiken bestätigen Österreich
Laut den von Österreich vorgelegten Statistiken wurden im Vorjahr 1.696.794 Lkw-Transitfahrten verbucht. Mit einem daraus errechneten Wert von 113,2 wäre die 108-Prozent-Grenze (Basisjahr: 1992) klar überschritten gewesen. Das hätte eine Reduktion des Ökopunkte-Kontingents für das laufende Jahr nach sich gezogen. Eine nähere Untersuchung dieser Angaben hätten aber Zweifel aufkommen lassen, so die Kommission. Betroffen seien rund 9 Prozent der von Österreich angeführten Fahrten.

Konkret nennt die EU-Kommission in einem Kommunique 9.210 Fahrten (das entspricht 0,5 Prozent des von Österreich angegebenen Gesamtvolumens), wo der Lkw auf die Rollende Landstraße (RoLa), also auf die Schiene, verfrachtet worden sei. Das habe Österreich auch eingestanden. "Mehr als 92.816 Fahrten" (5,5 Prozent) seien zwar bei der Einfuhr nach Österreich als Transitfahrten deklariert worden, es gebe aber keine Ausfuhrbelege. Und schließlich habe in 54.386 Fällen (3 Prozent) der Lkw Österreich über denselben Grenzübergang betreten und verlassen. Diese Fuhren müssten als "bilateral" eingestuft werden.

Reduktion kann nicht vorgenommen werden
"Unter diesen Umständen" könne keine Reduktion bei der Vergabe der Ökopunkte für das Jahr 2001 vorgenommen werden, resümiert die Kommission. Die Vergabe der restlichen Punkte für das laufende Jahr werde nun "unverzüglich erfolgen". Damit sollen nach dem Willen Brüssels die für 2001 erlaubten Ökopunkte zur Gänze an die Frächter verteilt werden.

Im Vorfeld der Entscheidung hatte vor allem Deutschland massiven Druck ausgeübt. Der deutsche Verkehrsminister Ludwig Bodewig hatte in einem Beschwerdeschreiben an die Kommission die österreichischen Berechnungen heftig kritisiert. Sie seien zu hoch angesetzt und würden mit den deutschen Zahlen nicht korrespondieren, hatte Bodewig in Brüssel betont und zudem hervorgestrichen, die deutschen Zahlen seien "transparent und nachvollziehbar".

"Unverständnis" seitens des Verkehrsministeriums
Im Verkehrsministerium in Wien äußerte man "Unverständnis" für die EU-Position. Die EU stelle damit ihre eigene Methode in Frage, "da wir die Ökopunkte-Statistik so geführt haben, wie sie die EU mit 15 Mitgliedstaaten erstellt hat". In der Vergangenheit seien nie Zweifel an der Statistik geäußert worden.

Wesentlich schärfer reagierte Forstingers Parteikollege, der freiheitliche EU-Abgeordnete Hans Kronberger: Er bezeichnete die Kommissions-Entscheidung, keine Kürzung für 2001 vorzunehmen, als "inakzeptabel", der EuGH müsse Österreich wieder "schützen". Der Kommission warf er vor, mit allen Mitteln zu versuchen, "die unbeschränkte Transitfahrt durch Österreich durchzusetzen". Nun schrecke sie auch nicht davor zurück, die österreichische Ökopunkte-Statistik anzuzweifeln. Die Behauptung, Österreich hätte auch für Transitfahrten mit der Bahn Ökopunkte verrechnet, "riecht schwer nach einer faulen Ausrede", meint Kronberger. Die EU-Kommission "sei auch davor gewarnt, dass die transitgeplagte österreichische Bevölkerung auf Dauer die Willkürakte der EU-Kommission nicht hinnehmen wird", drohte er.

Bestandteil des Transitabkommens
Die Ökopunkteregelung ist Bestandteil des Transitabkommens mit der EU von 1992, das durch ein Protokoll mit einer Sonderregelung in den Beitrittsakten Österreichs zur EU 1994 ergänzt wurde. Die Regelung zielt im Wesentlichen auf die Reduktion der Gesamtemission von Stickoxiden (NOx) ab und sieht vor, dass jeder Lkw im Transitverkehr durch Österreich eine bestimmte Zahl von Ökopunkten benötigt, die dem Wert seiner NOx-Emissionen entspricht. Die Zahl der Ökopunkte ist dabei kontingentiert. Dieses Kontingent wird verringert, sofern die Zahl der Transitfahrten in einem Jahr den Referenzwert des Jahres 1992 um mehr als 8 Prozent übersteigt, wobei die Verringerung nach Maßgabe des Vertrags unmittelbar im Folgejahr zu erfolgen hat.

25.7.2001 20:56