Mittwoch, 25. Juli 2001

Rechtssicherheit für Auszahlungen bald gegeben

Die US-Richterin Shirley Wohl Kram wird am Mittwoch die letzten beiden noch verbliebenen Klagen gegen Österreich aus dem Titel "NS-Zwangsarbeit" abweisen. Mit der Rechtssicherheit kann Österreich so die Auszahlung der Entschädigungen an die noch rund 150.000 lebenden ehemaligen NS-Zwangsarbeiter beginnen.

Insgesamt stehen dafür knapp sechs Mrd. S zur Verfügung. 20.000 Fälle sind bereits positiv erledigt und könnten sofort ausbezahlt werden. Das Gros der Betroffenen kommt aus Osteuropa.

Mit der Entscheidung ist am frühen Nachmittag (Ortszeit) zu rechnen. Geht alles nach Plan, nimmt Kram ein "so ordering" vor und entspricht damit dem Wunsch der hinter den beiden Sammelklagen stehenden Anwälte Ed Fagan und Jay R. Fialkoff. Allerdings hat Fagan auch zugestimmt, den Restitutionsteil seiner Klage fallen zu lassen, während Fialkoff die Forderung nach höherer Entschädigung von NS-"Arisierungs"-Opfern bisher weiter aufrecht erhält.

Anders als Deutschland hat Österreich die beiden Komplexe getrennt verhandelt. Für ehemalige Sklaven- und Zwangsarbeiter wurde der "Versöhnungsfonds" eingerichtet. Vermögensentzüge hingegen werden durch den "Entschädigungsfonds" abgegolten. Darüberhinaus stehen "Arisierungs"-Opfern diverse Sozialleistungen offen und sie können beim Nationalfonds um eine pauschalierte Entschädigung für entzogene Mietrechte, Hausrat und persönliche Wertgegenstände ansuchen.

25.7.2001 09:04