Montag, 23. Juli 2001

Behörde über Polizei- und Sicherheitsdirektionen

Der Entwurf eines Kriminalpolizeigesetzes, der auf die Schaffung organisationsrechtlicher Grundlagen für die Kriminalpolizei abzielt, befindet sich seit heute, Montag, in Begutachtung. Ein Kernstück ist die Errichtung des Bundeskriminalamtes (BKA).

Dieses soll neben dem Innenminister bundesweit Ermittlungen als Kriminalbehörde im Dienste der Strafjustiz führen. An der Spitze ist - wie beim amerikanischen FBI - ein Direktor vorgesehen.

Es soll künftig möglich sein, beim BKA alle kriminalpolizeilichen Tätigkeiten zu konzentrieren, für deren Bewältigung besondere Ausbildung oder Ausstattung erforderlich sind. Außerdem können in Sachen internationaler Kooperation vom Innenminister dem neu geschaffenen Amt Zentralstellenfunktionen gegenüber dem Ausland per Verordnung übertragen werden.

"Dem Bundeskriminalamt obliegen die Aufgaben und die Führung des Nationalen Zentralbüros der Internationalen Kriminalpolizeilichen Organisation Interpol, der Nationalen Europol-Stelle und des Sirene Büros", heißt es in dem Entwurf.

Das BKA soll in verstärktem Maße zentraler Ansprechpartner gegenüber Kriminal- und Sicherheitsbehörden im In- und Ausland sein. Die internationale Polizeikooperation stellt eine wesentliche Aufgabe einer Zentralstelle dar. Internationale Vorbilder wie das Bundeskriminalamt in Wiesbaden (Deutschland) würden für diese Organisationslösung sprechen, wird in dem Entwurf betont. Auch aus "Gründen der Zweckmäßigkeit, Raschheit und Kostenersparnis, nicht zuletzt wegen der beträchtlichen infrastrukturellen Investitionen, werde die Errichtung der der Betrieb dieser Zentralstellen dem Bundeskriminalamt übertragen".

23.7.2001 14:07