Nach BHI-Pleite: OGH entschied gegen Republik
- Fehlleistungen des Bankprüfers lösten Amtshaftung aus
- Ansprüche in der Höhe von rund 29 Mio. Euro

370 Geschädigte dürfen sich freuen: Der Oberste Gerichtshof hat ein Urteil bestätigt, wonach die Republik Österreich im Rahmen der Amtshaftung - durch Versagen des Bankprüfers - gegenüber den geschädigten Sparern aus der Pleite der Grazer Bank für Handel und Industrie (BHI) von vor sieben Jahren haftet.
Dies teilte der Rechtsvertreter der BHI-Geschädigten, Harald Christandl am Mittwoch mit. Finanzkreise haben schon das Urteil in erster Instanz als "sensationell" bezeichnet. Rund 370 Geschädigte dürften nun Ansprüche in der Höhe von rund 29 Mio. Euro stellen.
Laut Christandl führte das Höchstgericht aus, dass die Republik auf Grund der bestehenden gesetzlichen Bestimmungen durch die beim Finanzministerium installierte Bankenaufsicht die Einhaltung der Vorschriften u.a. des Bankwesengesetzes zu überwachen habe. Durch das Instrument der Bankenaufsicht sollen Anleger vor Verlusten geschützt und Insolvenzen von Banken verhindert werden. Insbesondere, so zitierte Christandl, sollen "durch eine funktionstaugliche effiziente Aufsicht Fehlentwicklungen in einem Bankinstitut rechtzeitig erkannt und Missstände sowie drohende Gefahren frühzeitig abgewendet werden".
In der nunmehr bestätigten Entscheidung des Erstgerichts wurde darauf hingewiesen, dass die Amtshaftung deshalb gegeben ist, weil "rechtswidrige schuldhafte und kausale Pflichtverletzungen des Bankprüfers" vorlagen und seine Fehlleistungen - trotz privater Bestellung durch die Bank - eine Amtshaftung auslösen.
"Der kapitale Fehler der Bankenaufsicht war es gewesen, den Konkurs zuzulassen", so Christandl gegenüber der APA. So sei es zu einem langen und teuren Verfahren gekommen, bei dem der Grazer Anwalt 300 der 370 Geschädigten und nicht durch die Konkursmasse befriedigten Sparer vertreten hat. Die Klage selbst wurde nur im Namen von 17 Personen angestrengt, alle anderen hätten aber einen Verjährungsverzicht unterschrieben, kämen also ebenso in den Genuss der Entscheidung.
Die BHI war 1995 in den Konkurs geschlittert. Die Sparer bekamen damals bis zu einer Einlage von 1 Mio. Schilling (72.673 Euro) ihr Geld zurück, der Rest wurde nur quotenmäßig über die Konkursmasse befriedigt. Die Vorstände und die Chefsekretärin wurden wegen Untreue und Verstoß gegen das Aktienrecht verurteilt.
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