Dienstag, 17. Juli 2001

Ab 1. 10. 2001: LIBERALISIERUNG DES STROMMARKTES

Der Aufsichtsrat des Verbund hat am Montag der Grundsatzvereinbarung zwischen der deutschen E.ON Energie und der Verbundgesellschaft zur Bildung der European Hydro Power GmbH (EHP) zugestimmt. Während der heimische Strommarkt den Ausverkauf der Wirtschaft beklagt, kann sich einer freuen: der Konsument.

Für den österreichischen Stromkunden ist es im Zuge der Strommarkt-Liberalisierung mit 1. Oktober 2001 kein Nachteil, wenn es keinen heimischen Stromriesen gibt. Ab diesem Zeitpunkt kann nämlich jeder Österreicher den Stromlieferanten frei wählen. NEWS präsentiert die neuen Anbieter im Überblick und sagt Ihnen, wie Sie richtig wechseln, und was Sie in Zukunft für den Strom bezahlen.

Aufsichtsrat billigt Wasserkraft-Ehe zwischen Verbund und E.ON
Zugestimmt wurde der Grundsatzvereinbarung mit 10:2 Stimmen, hieß es. Auch die Arbeitnehmervertreter im Aufsichtsrat hatten den Deal gebilligt.

Der Aufsichtsrat (AR) hat ferner per Beschluss klar gestellt, dass eine Hauptversammlung mit dem Deal nicht mehr befasst werden muss, sagte Wirtschaftsminister Martin Bartenstein (V). Der AR hat überdies die "Zielvorstellung" formuliert, dass der Verbund-Anteil an der EHP bei 63 Prozent bleiben wird.

Die gesamte Aufbringung der EHP stehe Verbund und E.ON Energie gemäß ihren Anteilen zur Verfügung. Verbund und E.ON verpflichten sich, die gesamte Erzeugung der EHP zu Marktpreisen, die von Großhandelspreisen abgeleitet sind, zu beziehen.

Der Verbund betonte erneut, dass durch diese gemeinsame Wasserkraftgesellschaft keineswegs Österreichs Wasserkraftwerke oder die Wasserrechte aus der Hand gegeben werden. Zumal die EHP die betriebswirtschaftliche Führung und Koordination, nicht aber das unmittelbare Eigentum der Kraftwerke oder die Wasserrechte übernimmt. Diese verbleiben im Eigentum der Austrian Hydro Power (AHP) in Österreich bzw. bei der E.ON Wasserkraft GmbH in Deutschland. E.ON ist demnach also nicht nur Minderheitspartner in der EHP sondern gewinnt auch eigentumsrechtlich keinen Einfluss auf die heimischen Wasserressourcen.

17.7.2001 10:42