A-Trust ist EU-Pionier mit der "digitalen Signatur"

Das Kosortium "A-Trust" will Österreich schon ab September mit einer "Bürger-Chipkarte" versorgen, die über eine digitale Signatur persönliche Daten eines jeden Bürgers enthält. Damit ist Österreich das erste Land in der EU, das diese Richtlinie umsetzt. Und die UNO arbeitet derzeit an einem Gesetz für digitale Signatur, das weltweit gelten soll.
Zukunftvisionen als eindeutige Identifikation neben der "digitalen Signatur" sind das Abtasten der Augenoberfläche (Iris-Scan) und der Fingerabdruck.
Österreich als EU-Vorreiter
Als erster Anbieter Österreichs will A-Trust bereits im September eine Karte mit einem Chip auf den Markt bringen, die sowohl auf Basis des österreichischen Signaturgesetzes und Signaturverordnung als auch nach der EU-Richtlinie zur digitalen Signatur zertifiziert ist. Damit sei man nicht nur in Österreich führend, sondern auch Erster in der EU, der die diesbezüglich Richtlinie vollends realisiert.
Wie funktioniert die "Bürgerkarte"?
Unter dem Begriff "Bürgerkarte" versteht man im Prinzip eine Karte mit Chip, auf dem ein alphanumerischer Zahlencode, eine so genannte "digitale Signatur" gespeichert wird. Der Code ist nur dem Chip selbst und sonst niemandem - nicht einmal dem Karteninhaber - bekannt. Der Code selbst enthält keine Daten. Erst über eine Datenbank werden dem Code persönliche Angaben wie Name, Adresse, Kontonummer des Karteninhabers Institution zugeordnet.
Uneingeschränktes Einsatzgebiet
Der Einsatz von "Signaturkarten" ist aber nicht nur auf die "Bürgerkarte" beschränkt. Auch das Internet bietet sich an. Mit der auf der Karte gespeicherten "digitalen Signatur" (eindeutige Identifizierung) ist erstmals ein Äquivalent zur "normalen händischen Unterschrift" geschaffen.
Interessant ist die digitale Signatur damit neben dem Erledigung von Behördenwegen über das Internet auch für das vertrauliche Schicken von E-Mails, das sichere Bestellen von Waren im Internet, den gesicherten Austausch von Daten, den Abschluss von Verträgen via Internet oder für den Einsatz als Mitarbeiterkarte.
Die Kosten: 700S pro Jahr
Die Kosten für eine Chipkarte mit digitaler Signatur, die den gesetzlichen Anforderungen gerecht wird, liegen bei 700 S (50,9 Euro) pro Jahr. Will man sich als privater Kunde von zu Hause aus über die Chipkarte identifizieren, benötigt man außerdem ein Lesegerät (Kosten: 500S, Software gibt´s kostenlos von A-Trust) für die Karte, das man an den Computer anschließt. Derartige Geräte werden von A-Trust noch auf Erfüllung der gesetzlichen Vorgaben geprüft.
Ein Pilotprojekt ist bereits gestartet. In Zusammenarbeit mit der Österreichische Nationalbank (OeNB) und der Wirtschaftskammer haben 2.000 Unternehmen mit Auslandskonten ein Software-Zertifikat erhalten.
UNO entwickelt Gesetzesmodell für "digitale Signatur"
Die Vereinten Nationen (UN) haben ein Gesetzesmodell für die "digitale Signatur" entwickelt, das den Staaten der ganzen Welt - auch jenen Staaten, die nicht Mitglied der UNO sind - als unverbindliche Grundlage für die Gesetzgebung in diesem Bereich zur Verfügung steht. Durch das Gesetz wird zwar nicht der Missbrauch "digitaler Signaturen" verhindert, es soll jedoch Standards bieten, durch die die Mindestmerkmale für eine sichere Signatur festgelegt werden.
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