AKV: "Recht auf 100prozentige Bezahlung"

Die rund 900 Lieferanten-Gläubiger der insolventen Buchhandelskette Libro werden sich mit dem gesetzlichen Mindestangebot von 40 Prozent zahlbar innerhalb von zwei Jahren ab Annahme des Ausgleiches sicher nicht zufrieden geben.
Für den Kreditschutzverband von 1870 (KSV) muss für die Lieferanten mindestens so viel herausschauen, wie vor dem Ausgleich für ein außergerichtliches Verfahren ausgehandelt worden war. Der Alpenländische Kreditorenverband (AKV) geht in seinem Rundschreiben an die Gläubiger sogar von einem "Recht auf 100prozentige Bezahlung" - "wer immer dieses berechtigte Begehren erfüllt!" aus.
Das vom KSV mit Libro vor Ausgleichseröffnung ausgehandelt verbesserte Angebot für die Lieferanten sah für Gläubiger mit Forderungen bis 1,5 Mill. S eine 100prozentige Befriedigung vor. Für Lieferanten mit höheren Forderungen wurde eine Quote von 50 Prozent vereinbart.
Insgesamt hätte Libro seinen Lieferanten mit Forderungen von 730 Mill. S (53,1 Mill. Euro) rund 60 Prozent zahlen müssen. Die erste Tranche über 300 Mill. S wäre bereits am 31 Juli d. J. geflossen, weitere rund 170 Mill. S wären per 28 Februar fällig geworden. "Ohne Barquote wird es jedenfalls auch im gerichtlichen Ausgleichsverfahren nicht gehen", betonte KSV-Experte Johann Kosstal.
Kurzfristig einigen will man sich auch mit den Lieferanten mit Eigentumsvorbehalten. In diesem Fall hat der Ausgleichsverwalter die Möglichkeit, eine Aussonderung für längstens 90 Tage zu verhindern. Denkbar wäre, die Aussonderungsansprüche mit einem Pauschalbetrag abzudecken. Insgesamt wollen laut KSV 30 bis 40 Prozent der Lieferanten von ihrem Aussonderungsrecht Gebrauch machen.
Der AKV begründet seine Forderung nach Vollbefriedigung der Lieferanten mit der "verantwortlichen Position involvierten Banken". "Die Banken haben durch Mitarbeiter als Aufsichtsräte der Unternehmens Invest AG (UIAG) fungiert, die gesellschaftsrechtliche Entwicklung bei Libro kontrolliert, wie auch durch ihre eigene Kreditabteilung ihre Kreditengagements im Sinne des Bankwesengesetzes gestioniert und hatten somit zu jedem Zeitpunkt die volle Information über die Situation der Libro AG oder mussten sie jedenfalls haben."
Die Banken seien daher in einer besonders verantwortlichen Position gegenüber den Lieferantengläubigern, die gerade "zufolge des großen Gesamtengagements der involvierten Banken niemals Zweifel an der Bonität der Libro AG haben mussten".
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