Krenn fordert Konsequenzen für Männerbewegung

Mit heftiger Kritik wendet sich der St. Pöltner Diözesanbischof Kurt Krenn gegen die jüngsten Aussagen der katholischen Männerbewegung zum Thema Homosexualität. Krenn fordert "die Verfasser dieses Papiers" auf, "ehestens und öffentlich ihre Irrtümer zu widerrufen".
Bei der Bischofskonferenz im November werde über das Verhalten der katholischen Männerbewegung beraten "und notwendige Konsequenzen beschlossen". Die Männerbewegung hatte sich am Freitag dafür ausgesprochen, Schwulen und Lesben staatliche Wege zur rechtlichen Anerkennung ihrer Lebensgemeinschaften zu eröffnen und ihnen den "kirchlichen Segen" in einer speziellen Feier anzubieten.
Krenn weist nun "klar und unmissverständlich" diese "Behauptungen und Forderungen zu Fragen der Homosexualität" zurück. Diese Äußerungen der Männerbewegung würden "schwerwiegend gegen die Glaubens- und Sittenlehre der Kirche verstoßen". Eine Organisation, die solche Positionen vertrete, "kann und darf das Wort 'katholisch' nicht in Anspruch nehmen". Ohne den zuständigen Referatsbischof (Militärbischof Christian Werner, Anm.) auch nur zu kontaktieren, seien "die Irrtümer" veröffentlicht worden.
Bischof Werner gegen Segnung von Homosexuellen
In der Wortwahl deutlich zurückhaltender als sein Bischofskollege Kurt Krenn aber doch ablehnend hat sich Militärbischof Christian Werner zum Vorstoß der katholischen Männerbewegung bezüglich eines kirchlichen Segens für homosexuelle Paare geäußert. In einer der APA übermittelten Stellungnahme bedauert er, dass ohne Absprache mit ihm als zuständigem Referatsbischof eine Erklärung abgegeben worden sei, "die in mehreren Punkten inhaltlich fragwürdig ist und im Widerspruch zur Lehre der katholischen Kirche steht".
Eine Seelsorge für Personen mit homosexueller Neigung entspreche einem wichtigen Anliegen. Dazu bestünden bereits mehrere Initiativen. Eine solche Seelsorge müsse aber, wolle sie hilfreich sein, auf der Grundlage der Schöpfungsordnung erfolgen: "Mehrdeutige Zeichen, wie die Erteilung eines Segens für homosexuelle Paare, sind zu vermeiden", heißt es in dem Schreiben Werners.
Mit der Frage Schutzalter, Paragraf 209, (sexuelle Beziehungen zwischen Männern über 19 und unter 18 sind bei Androhung von Haftstrafen verboten) habe sich die Bischofskonferenz mehrfach befasst und sei zum Schluss gekommen, dass es keine Gründe zur Senkung des Schutzalters gebe. Allerdings wäre eine Anhebung bei Mädchen und im Zusammenhang mit Heterosexualität zu erwägen.
Männerbewegung: "Homo-Paragraf" ist sinnlos
Die Katholische Männerbewegung hatte gemeint, es gebe im Strafrecht genug Möglichkeiten, um Vergewaltigung, Nötigung oder Missbrauch von Abhängigen beziehungsweise Kindern zu ahnden. Man sehe im "Homo-Paragrafen" keinen zusätzlichen Sinn. Nach dem derzeitigen Gesetzesstand entstehe aus einer Ungleichbehandlung die Diskriminierung dieser Gruppe", heißt es in dem Positionspapier: "Falls im Gesetz ein Schutzalter nicht verzichtbar sein sollte, ist dieses für alle einheitlich auf 16 Jahre festzusetzen".
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