Donnerstag, 12. Juli 2001

Neues Gesetz ab 2002 gilt auch für Homosexuelle

Paare, auch gleichgeschlechtliche, können künftig gemeinsam Wohnungseigentum erwerben. Sie werden gemeinsam ins Grundbuch eingetragen und damit Ehepaaren gleichgestellt. Das sieht ein Gesetzesentwurf von Minister Böhmdorfer vor, der in Begutachtung ist.

"Eigentümerpartnerschaften" aus höchstens zwei natürlichen Personen sollen gemeinsam eine Eigentumswohnung besitzen können. Ziel dieser Neuerung sei, "flexibler" zu werden, erklärte Justizminister Dieter Böhmdorfer (F) Donnerstag im Radio-"Mittagsjournal".

Die Novelle zum Wohnungseigentumsgesetz steht bis 31. August in Begutachtung und soll per 1. Jänner 2002 in Kraft treten. Wesentliche Änderungen aus der Begutachtung erwartet sich Böhmdorfer nicht, schließlich habe man versucht, "den Wünschen aller Beteiligten gerecht zu werden".

Der Österreichische Verband der Immobilientreuhänder (ÖVI) hat allerdings bereits am Vortag in einer Pressekonferenz seine Kritik deponiert. Sie betraf einen weiteren Hauptpunkt der Reform, nämlich die Willensbildung in der Eigentümergemeinschaft (laut der Novelle sollen Minderheitsbeschlüsse möglich sein). Vorgesehen ist in der Vorlage des Justizministeriums überdies, dass auch Eigentum an Substandardwohnungen möglich sein soll.

12.7.2001 13:33