Dänemark hat Vorreiterrolle

In drei Wochen können sich Schwule und Lesben in Deutschland das Ja-Wort geben - es sei denn, das Bundesverfassungsgericht stoppt das neue Lebenspartnerschaftsgesetz noch in letzter Minute. Ob eine solche Eilentscheidung ergeht, wie es Unionspolitiker aus den Ländern Bayern, Sachsen und Thüringen am Mittwoch verlangten, werden die acht Karlsruher Richter des Ersten Senats am 18. Juli verkünden.
Besonders der thüringische Justizminister Andreas Birkmann malte während der mündlichen Anhörung ein Schreckensszenario von der so genannten Homo-Ehe. Das von der rot-grünen Bundesregierung beschlossene neue Rechtsinstitut werde sich zu einer "Ersatz-Ehe" entwickeln und zu einem Bedeutungs- und Werteverlust von Ehe und Familie führen, warnte der CDU-Politiker. Den Nachwuchs für die Gesellschaft sicherten aber nicht die homosexuellen Partnerschaften, sondern nur Ehen zwischen Mann und Frau. "Es geht hier also letztendlich um die Grundlage der menschlichen Existenz schlechthin."
Auch der bayerische Innenminister Günther Beckstein betonte, das traditionelle Leitbild von Ehe und Familie sei "die Keimzelle unseres Volkes" und verdiene daher besonderen staatlichen Schutz. Der CSU-Politiker forderte den Erlass einer einstweiligen Anordnung, um zu verhindern, dass das Lebenspartnerschaftsgesetz wie geplant am 1. August in Kraft tritt. Regelungen von derart grundsätzlicher Bedeutung dürften nicht "quasi vorläufig" in Kraft treten, sagte er unter Hinweis auf die ebenfalls eingereichten Normenkontrollklagen Bayerns, Sachsens und Thüringens, über die das Gericht im Hauptsacheverfahren frühestens in einigen Monaten entscheiden wird.
Tatsächlich wägen die Richter in dem derzeitigen Eilverfahren nur ab, welche Folgen nachteiliger für die Betroffenen und das Gemeinwohl wären: das pünktliche Inkrafttreten oder eine Verschiebung bis zur endgültigen Entscheidung.
Der bayerische Justizminister Manfred Weiß warnte, eine "juristische Rückabwicklung" einmal geschlossener Lebenspartnerschaften sei nur schwer möglich, wenn ihnen das Verfassungsgericht später die rechtliche Grundlage entziehen sollte. So wären die Partner gezwungen, wieder ihren Geburtsnamen anzunehmen, und auch Unterhaltspflichten fielen nachträglich weg. Vor allem im Erbrecht, bei dem Lebenspartner künftig wie Familienangehörige behandelt werden sollen, drohten "fatale Folgen". "All dies sollte den Betroffenen erspart werden."
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