Minderleistung muss in bar ersetzt werden

Einen Tag früher in aller Eile Koffer packen, mit knurrendem Magen ohne Abendessen zum Flughafen, Abflughalle statt Hotelbett, Stunden lang warten. So endete für viele der lang ersehnte Urlaub auf Mallorca. Kleines Trostpflaster: Konsumenten können Preisminderungsansprüche beim Reiseveranstalter stellen.
Zahlreiche Urlauber melden sich jetzt in der Konsumentenberatung der Salzburger Arbeiterkammer.
Die AK-Konsumentenberater raten allen betroffenen Urlaubern, ihre Ansprüche beim Reiseveranstalter schriftlich geltend zu machen.
"Musste der Urlaub einen Tag früher abgebrochen werden, ist der anteilige Preis in bar (und nicht etwa in Form von Gutscheinen) zurückzuerstatten."
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