Justizministerium genehmigte Anklage

Es war nur noch reine Formsache: Erst unterstützte die Oberstaatsanwaltschaft Wien im Fall Omofuma den Vorhabensbericht der Staatsanwaltschaft Korneuburg. Heute gab das Justizministerium erwartungsgemäß "grünes Licht" für einen Prozess gegen die drei Fremdenpolizisten. Termin: Vermutlich bereits im Herbst. Höchststrafe im Fall einer Verurteilung: zehn Jahre Haft.
Zur Erinnerung: Die drei Beamten sollten den nigerianischen Flüchtling Marcus Omofuma in seine Heimat abschieben.
Anklage: Quälen eines Gefangenen
Die Beamten werden demnach eine Anklage wegen "Quälen eines Gefangenen mit Todesfolge" erhalten, wobei das noch einige Tage dauern wird: Der Akt geht zuerst zurück an die Oberstaatsanwaltschaft, die ihn an die zuständige U-Richterin im Landesgericht Korneuburg weiterleiten wird. Von dort wird der Antrag auf Bestrafung dann dem Verteidiger der Polizisten zugestellt. Erst nach Rechtskraft der Anklage wird ein Verhandlungstermin festgelegt. Vor Herbst ist daher kaum mit einem Prozess zu rechnen. Im Falle eines Schuldspruchs müssen die Beamten mit Haftstrafen von bis zu zehn Jahren rechnen.
Streit um Todesursache: Ersticken oder Herzschwäche?
Marcus Omofuma hätte am 1. Mai 1999 von Wien via Sofia in seine Heimat gebracht werden sollen. Er starb vor der Zwischenlandung, nachdem man ihn gefesselt und den Mund verklebt hatte. Bezüglich der Todesursache gibt es widersprüchliche Gutachten: Der bulgarische Gerichtsmediziner Stojco Radanov spricht in seiner Expertise von Ersticken. Sein Wiener Kollege Christian Reiter brachte eine angebliche Herzschwäche Omofumas ins Spiel und bezweifelte einen Kontext zwischen der "Behandlung" Omofumas und seinem Tod. Der deutsche Rechtsmediziner Bernd Brinkmann bestätigte zuletzt die Ergebnisse Radanovs.
Verteidiger will Ex-Innenminister als Zeugen
Farid Rifaat, der Anwalt der Beamten, hatte vor kurzem gegenüber der APA erklärt: "Es wird sich erweisen, dass keine Schuld vorliegt." Das Verkleben des Mundes sei gedeckt gewesen, seine Mandanten hätten sich lediglich an die damalige Rechtslage gehalten. Zum Beweis dafür möchte er die gerichtliche Einvernahme der ehemaligen Innenminister Franz Löschnak (S), Caspar Einem (S) und Karl Schlögl (S) beantragen.
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