Bei Schuldspruch drohen bis zu 3 Jahre Haft

Der Salzburger FPÖ-Obmann Karl Schnell muss sich am 20. Juli wegen Beleidigung des Staatsoberhaupts im Wiener Landesgericht verantworten. Er hatte am 28. November 2000 auf einer Salzburger Parteiveranstaltung unter Anspielung auf einen dem Wiener FP-Chef Hilmar Kabas zugeschriebenen "Sager" gemeint, die Bezeichnung "Lump" wäre für Bundespräsident Thomas Klestil "eigentlich ein zu harmloser Ausdruck".
Im Fall eines Schuldspruchs drohen Schnell bis zu drei Monate Haft oder eine Geldstrafe von bis zu 180 Tagessätzen.
"Wenn man im Wörterbuch nachschlägt, findet man auch dieses Wort, und bei uns im Pinzgau nennt man Lumpi einen Hund," hatte Schnell seine Aussage begründet. Das Statement wurde von anwesenden Journalisten mitgeschnitten und verbreitet.
Schnell führte später dem Vernehmen nach ins Treffen, er habe die Mikrofone nicht bemerkt und außerdem wären die Journalisten erst im Verlauf der Veranstaltung in den Saal geströmt.
Zur Verhandlung sind vorerst keine Zeugen geladen. "Die mitgeschnittenen Bänder sind in diesem Fall ausreichendes Beweismaterial", war bei der Staatsanwaltschaft Wien am Donnerstag auf Anfrage zu erfahren. Karl Schnell wird jedenfalls ausreichend Gelegenheit bekommen, seine Sicht der Dinge darzulegen: Richter Friedrich Forsthuber hat den Prozess auf drei Stunden anberaumt.
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