Auch Dienstrecht für Hochschullehrer beschlossen

Der Nationalrat hat heute mit den Stimmen von ÖVP und FPÖ das neue ORF-Gesetz verabschiedet. Auch das Privatfernseh-Gesetz wurde beschlossen, wobei der Grüne Abgeordnete Peter Pilz als einziger Angehöriger der Opposition dafür stimmte.
Keine Zweidrittelmehrheit fand sich für die von ÖVP und FPÖ angestrebte verfassungsmäßige Verankerung der künftigen ORF-Stiftung.
Pilz erklärte, dass er privates Fernsehen und Konkurrenz für den ORF für wichtig halte. Weitere Beschäftigungsmöglichkeiten für Fernseh-Journalisten in Österreich seien wünschenswert. Ein besonderes Anliegen sei ihm "kleinräumiges Fernsehen mit verschiedenen Betreibern". Dass die üblichen Mitglieder des Grünen Klubs nicht mitgegangen sind, bezeichnete Pilz als eine "reine Gewichtungsfrage": "Ich bin im Zweifel dafür, die anderen sind im Zweifel dagegen."
Die verfassungsmäßige Verankerung der ORF-Stiftung wurde in einer namentlichen Abstimmung von 101 Abgeordneten befürwortet, 77 stimmten dagegen. Die notwendige Zweidrittelmehrheit wurde damit nicht erreicht. ÖVP und FPÖ beschlossen darüber hinaus einen Abänderungsantrag zum ORF-Gesetz, der die Regelungen für die Direktwahl von sechs Publikumsräten präzisiert.
Mit den Stimmen von ÖVP, FPÖ und Grünen wurde schließlich das so genannte Fernseh-Exklusivrechtegesetz (FERG) abgesegnet. Dieses legt fest, dass Ereignisse von herausragender Bedeutung nicht ausschließlich im Pay-TV und für eine überwiegende Mehrheit der österreichischen Zuseher empfangbar sein müssen. Die betreffenden Events werden per Verordnung - der so genannten "Schutzliste" - bestimmt.
Neues Dienstrecht für Hoschullehrer
Auch das neue Hochschullehrer-Dienstrecht hat mit den Stimmen der Regierungsfraktionen den Nationalrat passiert. Die Opposition votierte gegen die Vorlage von FPÖ und ÖVP.
Für Hochschullehrer wird mit der Novelle der Beamtenstatus abgeschafft. Neueintretende Uni-Lehrer sollen nur noch nach dem Vertragsbedienstetenrecht angestellt werden. Bei der Personalbestellung spielt das Bildungsministerium keine Rolle mehr, die Verantwortung liegt ausschließlich bei der Universität, vor allem beim Rektor.
Uni-Lehrer erhalten künftig ein "All-Inclusive-Gehalt", Zulagen wie Kollegiengelder gibt es künftig nicht mehr. Die Leistungen aller Universitätslehrer werden künftig alle fünf Jahre evaluiert. Das gilt auch für die derzeit schon Beschäftigten.
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