Wirtschaftliche Auflagen für große Vereine

"Näher am Bürger", billiger und weniger Verwaltung: Das sieht der Vereinsrechtsentwurf vor. 104.000 solcher Institutionen gibt´s in Österreich. Für größere Vereine sind strengere wirtschaftliche Auflagen geplant. Präsentiert wurde der Entwurf von Innenminister Ernst Strasser (V) und Justizminister Dieter Böhmdorfer (F). Und von der SPÖ hagelte es postwendend Kritik.
Das ist noch geplant: Die Schaffung eines zentralen Vereinsregisters. Wobei Strasser auch noch Abstimmungsbedarf mit dem Datenschutzrat sieht. In Kraft treten könnte das Gesetz nach den Vorstellungen der beiden Minister am 1. Juli 2002.
Die Begutachtungsfrist soll ein halbes Jahr laufen. Ab Donnerstag, den 5. Juli, will Böhmdorfer den Entwurf auch via Internet (http://www.bmj.gv.at) zugänglich machen.
Die Änderungen
- Eine Vereinsgründung soll zur Gänze bei Bezirkshauptmannschaften oder Bundespolizeidirektionen abgewickelt werden können.
- Das gesamte Verfahren soll höchstens vier Wochen in Anspruch nehmen (bisher längstens sechs).
- Auf Verwaltungsstrafdrohungen will man künftig verzichten.
- "Klare Verhältnisse" bei der Haftung der Vereinsorgane: Ein neuer Paragraf sieht die Verankerung abgestufter Regeln für das Finanz- und Rechnungswesen vor.
- Sie reicht bis zu einer qualifizierten Rechnungslegung für große Vereine und verpflichtenden Prüfungen durch Wirtschaftstreuhänder anhand von festgelegten Schwellenwerten. Der Entwurf sieht dabei Grenzwerte von 1 Mill. Euro (13,76 Mill. S) Umsatz oder 200.000 Euro (2,75 Mill. S) an Spendenerlösen pro Jahr vor.
Minister bemühen sie um "transparente Diskussion"
Böhmdorfer meinte dazu, er könne sich vorstellen, auch öffentliche Förderungen in diese Grenzwerte einzurechnen. Die genannten Zahlen seien jedoch nur "erste Annäherungspunkte", so Strasser. Er lade "alle Interessierten ausdrücklich dazu ein, diese Grenzen auszuloten", meinte der Innenminister weiter. "Wir sind um eine transparente Diskussion mit allen Betroffenen bemüht", so Strasser, der auch bekannt gab, einen im Rahmen des Nationalkomitees zum "Jahr des Ehrenamtes" im Sozialministerium gebildeten Arbeitskreis zur Reform des Vereinswesens "extra eingeladen" zu haben, am Entwurf mitzuarbeiten.
Im Vorfeld der Präsentation des Begutachtungsentwurfs war es zu Kompetenzstreitigkeiten zwischen Sozial- und Innenministerium gekommen. Diese Differenzen seien nun ausgeräumt, wie der Leiter des Arbeitskreises, Alexander Lang vom Österreichischen Roten Kreuz, gegenüber der APA bestätigte. Der Arbeitskreis wird am 5. Dezember, dem "Tag des Ehrenamtes", seine Ideen präsentieren, die dann Eingang in den Entwurf finden sollen, so Strasser weiter.
Kritiker fürchten "Belastungen und Diskriminierungen"
"Entschieden abzulehnen" ist laut die Interessensvertretung österreichischer gemeinnütziger Vereine (IÖGV) der von Innenminister Ernst Strasser (V) vorgestellte Vereinsgesetz-Entwurf. Kritik kommt auch von SP-Sicherheitssprecher Rudolf Parnigoni. Er warnte vor einer "Menge Fallen für jene Menschen, die ehrenamtliche Tätigkeiten ausführen".
Vereine werden strenger geprüft als Wirtschaftsunternehmen
Parnigoni kritisierte vor allem die "übertriebenen" Prüfungs- und Kontrollpflichten. Es könne nicht sein, dass Vereine "strenger geprüft werden als Wirtschaftsunternehmen" und strengere Rechnungslegungsvorschriften als Kapitalgesellschaften zu befolgen hätten. Um ehrenamtliche Tätigkeiten zu fördern, solle sich die Regierung eine "sinnvolle Vereinsförderung bzw. eine steuerliche Begünstigung von Spenden überlegen", meinte Parnigoni.
Forderung: Spenden sollen steuerlich absetzbar sein
Eine "steuerliche Absetzbarkeit von privaten und Firmen-Spenden" schlug auch IÖGV-Sprecher Robert Francan vor. Diese sei aber im Gesetzesentwurf mit keiner Silbe erwähnt. Francan befürchtet wegen der Fülle neuer Bestimmungen "drastische Kostenbelastungen": "Was sind schon 180 Schilling Gebührenbefreiung verglichen mit Strassers Überlegung, Prüfungen durch Wirtschaftstreuhänder einzufädeln, die 50.000 Schilling und mehr kosten werden." Er beanstandete auch, dass der Entwurf "unter Ausschluss der betroffenen Vereine" ausgearbeitet worden sei.
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