Auch der 14. Geburtstag bringt mehr Rechte

Ab dem 1. Juli, gelten die 18-Jährigen als Volljährig. Bis jetzt war man erst mit vollendetem 19. Lebensjahr erwachsen. Aber auch die 14-Jährigen werden in vielen Bereichen für "voll" genommen.
Das "Kinderschaftsrechts-Änderungsgesetz" gibt Jugendlichen mehr Rechte, legt ihnen aber zugleich mehr Pflichten auf. So dürfen 18-Jährige die Entschuldigung in der Schule nun selbst unterschreiben. Verträge, die sie ohne Einwilligung der Eltern, etwa ein Kredit oder Autokauf, sind gültig, jedoch haften die jungen Erwachsenen allein dafür.
Mit Vollendung des 18. Lebensjahres darf man über eigenes Einkommen oder Vermögen unbegrenzt verfügen. Andererseits wird von 18-Jährigen verlangt, dass sie bestimmte Dinge selbst in die Hand nehmen. So müssen sie zum Beispiel ihren Unterhalt, sofern der Unterhaltspflichtige - etwa nach der Scheidung der Eltern - nicht zahlen, selbst bei Gericht einklagen.
Strafen werden strenger
Auch sie trifft die volle Härte des Erwachsenen-Strafrechtes: Die Halbierung des Strafrahmens fällt bei 18-Jährigen weg, damit ist die Konfliktregelung bei typischen Delikten in dieser Altersgruppe ausgeschlossen. Bis zum 21. Geburtstag dürfen allerdings höchstens bis zu 20 Jahren Freiheitsentzug verhängt werden, und bei Strafen unter sechs Monaten bleibt der Leumund "sauber".
Ab 14 können Kinder in Gerichtsverfahren, die sie betreffen, selbst Anträge stellen, also etwa Einspruch gegen Besuchsregelungen erheben. Auch benötigen sie für kleine Eingriffe (wie Piercing) nicht die Einwilligung der Eltern.
Familiendrama in St. Pölten11:25
Bub ringt mit dem TodKlinik: Zustand nach Kopfschuss "sehr, sehr kritisch". Scheidung als Auslöser der Bluttat?
Raubvögel vergiftet11:09
Falken ausgerottetBregenz: Taubenzüchter vergiftet gesamte Population am Pfänderstock
