Wer Microcar fährt, braucht einen Führerschein

Neuregelungen im Straßenverkehr: Polizeistrafe mit Kreditkarte zahlen. Und der Führerschein für alle, die Microcar fahren. Und viele andere Straßenverordnungen "feiern" Geburtstag - z.B. Handyverbot und Strafe für Gurtenmuffel.
NEU: Bargeldlose Strafzahlung ab 1. Juli 2001
In ganz Österreich sollte das Bezahlen von Verkehrsstrafen mit Kreditkarte möglich sein. Damit entfällt der lästige Gang zum Bankomaten bzw. die Anzeige an die Behörde, weil die Strafe vor Ort nicht bezahlt werden konnte.
NEU: Schulung für Microcars ab 1. Juli 2001
Alle Lenker von Microcars benötigen einen Mopedausweis mit Spezialeintrag. Für diesen Eintrag muß allerdings eine achtstündige theoretische und eine sechsstündige praktische Schulung absolviert werden. Zusätzlich muß bis zum 24. Lebensjahr auch die (theoretische) Mopedprüfung abgelegt werden. Personen, die schon bisher ein Microcar gelenkt haben, können bis spätestens 1. Juli 2002 einen solchen Ausweis erlangen, ohne Schulungen oder Prüfung nachweisen zu müssen. Bis sie einen solchen in Händen halten, dürfen sie ein Microcar allerdings nicht lenken.
1 Jahr Sommer-Reiseverordnung
Ab 1. Juli gilt wieder die Sommer-Reiseverordnung, die den Reiseverkehr zur Erhöhung der Verkehrssicherheit vom Güterschwerverkehr trennen soll. Bis 31. August gilt dann für Lkw über 7,5 Tonnen ein Fahrverbot: An Samstagen zwischen 8 und 15 Uhr dürfen diese auf bestimmten Autobahnen (z.B. A1, A2 nördlich des Packsattels, A9, A13) nicht mehr fahren. Das übliche Wochenendfahrverbot gilt von Samstag 15 Uhr bis Sonntag 22 Uhr.
2 Jahre Handyverbot
Seit 1. Juli 1999 ist das Telefonieren am Steuer nur mehr mit Freisprecheinrichtung erlaubt. Studien belegen, daß das Handy Konzentrationskiller Nr. 1 ist - die derzeitige Strafe beträgt 300 ATS. Verboten ist übrigens auch das Versenden oder Empfangen von Kurznachrichten (SMS) oder das Abfragen der Mobilbox.
10 Jahre Stufenführerschein
Seit 1. Juli 1991 kann der A-Führerschein nicht mehr mit 18 Jahren erworben werden. Während der Direkteinstieg in die Klasse A danach ursprünglich mit 24 Jahren möglich war, so kann er seit 1997 mit 21 Jahren erworben werden. Mit 18 Jahren dürfen lediglich Leichtmotorräder gelenkt werden (Vorstufe A).
10 Jahre Mopedausweis
Seit 1. Juli 1991 benötigen Mopedlenker einen Mopedausweis, dessen Besitz an eine theoretische Prüfung geknüpft ist. Zuvor genügte die Vollendung des 16. Lebensjahres, eine Prüfung war nicht Voraussetzung.
17 Jahre Strafbarkeit für Gurtenmuffel
Seit 1. Juli 1984 haben Gurtenmuffel nicht nur mit der Kürzung ihres Schmerzensgeldes bei einem Unfall zu rechnen, es droht auch ohne Unfall eine Geldstrafe von ATS 100. Das KfV fordert schon seit langem diese Trinkgeldstrafe anzuheben - die Erhöhung auf ATS 300 wird derzeit bei der in Begutachtung stehenden Novelle zum Kraftfahrgesetz diskutiert.
18 Jahre Reißverschlußsystem
Am 1. Juli 1983 wurde das Reißverschlußsystem auch in Österreich eingeführt. Dieses besagt, daß sich bei einer Fahrstreifenverringerung die Autos - ähnlich einem Reißverschluß - verpflichtend abwechselnd einordnen müssen. Damit soll ein besserer Verkehrsfluß gewährleistet werden.
18 Jahre Wohnstraße
Am 1. Juli 1983 wurde mit der Wohnstraße eine neue verkehrsberuhigte Zone geschaffen. In einer Wohnstraße dürfen Kinder auch auf der Fahrbahn spielen. Für Kfz ist lediglich das Zu- und Abfahren erlaubt - das Durchfahren ist verboten - geparkt werden darf nur an besonders gekennzeichneten Stellen. Schrittgeschwindigkeit ist die absolute Höchstgeschwindigkeit!
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